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WÜRZBURG: Verzweifelt an Polizei und Justiz

WÜRZBURG

Verzweifelt an Polizei und Justiz

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    Nach seinen Angaben wurde er in der Polizeidienststelle beim Versuch einer Beweisaufnahme „misshandelt“. „Übliche polizeiliche Maßnahmen“, meinte dazu später ein Gericht. Jedenfalls musste der Marokkaner ins Juliusspital gebracht werden. Aus dem Szenario entwickelte sich ein kompliziertes gerichtliches Nachspiel, das ihn nach einem letzten Urteil vom Januar diesen Jahres vor enorme Kosten stellt.

    Trotz vieler deutscher Freunde will Lebzouque nicht mehr glauben, dass Ausländern hierzulande vorurteilsfrei begegnet wird. Zuletzt ging es zwei Jahre lang auch nicht mehr um die „Polizeisache“ als solche, sondern darum, wer einen Krankentransport von der Polizei zum Juliusspital zahlt.

    War war geschehen? Ende Januar 2007 hatte der Student mit festem Wohnsitz im Frauenland Besuch von Verwandten aus Spanien. Bei der Gelegenheit wurde in zwei Geschäften in Höchberg, einem Kindergeschäft und einem Schuhladen, eingekauft. Lebzouque zahlte mit EC-Karte, die Gäste bar. Als dann im ersten Geschäft ein falscher Geldschein entdeckt wurde, fiel der Verdacht auf die drei Ausländer. Sie wurden noch auf dem Parkplatz des Schuhladens in einer von Lebzounque als „hart und wortlos“ bezeichneten Aktion festgenommen und in Handschellen zum Verhör auf die Polizeiwache in der Zellerau gebracht.

    Bei der Vernehmung habe er sich nackt ausziehen müssen, was für einen Muslim „eine Schande“ ist. Frierend und unter Drohungen habe er sich der Prozedur unterwerfen müssen. Dann habe man ihn in eine Zelle gesperrt. Er habe mehrfach vergeblich um Trinkwasser und Toilettenpapier bitten müssen. Als er sich dreimal in der Zelle übergeben musste, sei ein Notarzt gerufen und er ins Juliusspital gebracht worden. Dort blieb er zur Beobachtung über Nacht.

    Bei einer Untersuchung durch die Hausärztin am nächsten Tag wurden Verletzungen am Ellenbogen und ein blauer Fleck am Knie festgestellt. Spätere Untersuchungen ergaben, „dass es auf Grund einer äußeren Einwirkung mit polizeilicher Konfrontation zu einer Panikreaktion kam“.

    Mit nur einem Satz wurde das Ermittlungsverfahren „wegen Geldfälschung“ gegen Abdelmoula Lebzouge von der Würzburger Staatsanwaltschaft schon vier Wochen nach dem Vorfall eingestellt. Auch bei seinen spanischen Verwandten wurden keine „Blüten“ gefunden und die Sache nicht weiter verfolgt. Für den Vorfall gab es seitens der Polizei keine Entschuldigung. Er habe aber wochenlang nicht mehr schlafen können. Auch eine Anzeige gegen einen namentlich genannten Polizeibeamten wegen „Misshandlung“ verlief im Sand. Da stand Aussage gegen Aussage. Das Gericht betrachtete die Vorkommnisse noch im Rahmen üblicher polizeilicher Maßnahmen.

    Dann kam aber das Nachspiel, das Lebzouque nach eigenen Angaben zermürbt hat. Die zentrale Abrechnungsstelle für den Rettungsdienst Bayern stellte ihm den Krankentransport von der Polizei ins Juliusspital mit 525,81 Euro in Rechnung. Bevor den Marokkaner die Rechnung erreichte, war sie bereits mit der zweiten Mahnung gespickt und hatte sich auf über 800 Euro erhöht. Grund waren ein falsch geschriebener Name und eine falsche Adresse. Lebzouque schaltete ein Würzburger Anwaltsbüro ein. Bei der Klärung von Ansprüchen zwischen dem Rettungsdienst, der Versicherung des Studenten, die keine gesetzliche ist und solche Krankentransporte offenbar ausschließt, sowie dem Studenten kam es dann zu einer „Verkettung unglücklicher Umstände“, sagt Anwältin Sandra Eitel.

    Der lange Rechtsstreit wurde erst jetzt im Januar 2010 vom Amtsgericht Würzburg zu Lasten des Marokkaners entschieden. Für ihn summierte sich die Rechnung mit Zinsen und Gebühren auf 826 Euro. Zusätzlich soll er auch noch die Prozesskosten bezahlen. Von Geld, das der Student, der gerade an seiner Abschlussarbeit schreibt, nicht hat.

    Mittlerweile hat sich die Krankenversicherung gemeldet und „aus Kulanzgründen“ die Kosten für den Krankentransport doch noch übernommen. Die Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe mehrere hundert Euro sind aber weiter offen. „Darüber werden wir weiter streiten müssen, kündigt die Anwältin an.

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