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GÜNTERSLEBEN: Veterinäramt: Große Hunde brauchen große Zwinger

GÜNTERSLEBEN

Veterinäramt: Große Hunde brauchen große Zwinger

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    Ein Blick auf die Zwinger von Rikes Hundesalon und -pension in Güntersleben. 14 Stück stehen davon auf dem Grundstück. Vier davon werden abgerissen, nachdem ein Nachbar die Besitzer Peter und Friederike Kuhn, angezeigt hat. Seither dürfen in den Zwingern nur noch Hunde unter 50 Zentimeter untergebracht werden.
    Ein Blick auf die Zwinger von Rikes Hundesalon und -pension in Güntersleben. 14 Stück stehen davon auf dem Grundstück. Vier davon werden abgerissen, nachdem ein Nachbar die Besitzer Peter und Friederike Kuhn, angezeigt hat. Seither dürfen in den Zwingern nur noch Hunde unter 50 Zentimeter untergebracht werden. Foto: Foto: Patty Varasano

    Zwei Jahrzehnte schon gibt es die gewerbliche Hundepension von Roland Kuhn im Industriegebiet in Güntersleben. Die Zwinger waren immer gut belegt. Aber jetzt hat der Betreiber „gerade mal zwei Hunde da“. Der Grund: Er darf keine Vierbeiner mehr aufnehmen, die mehr als 50 Zentimeter Schulterhöhe haben.

    Gabriele W. ist sauer. Seit Jahren bringe sie ihren Labrador-Mischling in die Hundepension, wenn sie in Urlaub fahre, schreibt sie an die Redaktion. Nun sei das nicht mehr möglich. Der Betreiber dürfe keine großen Hunde mehr aufnehmen.

    Nachbar beklagt Gebell

    Noch verärgerter ist der Betreiber der Hundepension, Peter Kuhn, der nach eigenen Worten bislang Platz für 34 Hunde anbieten konnte. Er hält die Tiere ausschließlich draußen, in sein Wohnhaus dürfen sie nicht. Ein Nachbar, der erst lange nach Eröffnung der Zwingeranlage hierher gezogen sei, habe sich beim Landratsamt über das Gebell beklagt, sagt er. Ein Lärmgutachten habe aber ergeben, dass die Lautstärke zumutbar sei. „3000 Euro hat mich das gekostet“, schimpft Kuhn in einem Gespräch mit der Redaktion, „und weitere 1000 Euro für einen Rechtsanwalt“.

    Damit nicht genug. Kuhn muss nach eigenen Worten auch vier Zwinger abreißen. Er habe die Anlage vor 20 Jahren „in Absprache mit dem Landratsamt“, aber ohne Bauplan errichtet, erzählt er. Nun habe er einen solchen nachreichen müssen. „2000 Euro musste ich dafür ausgeben“. Und dann habe sich heraus gestellt, dass einige Zwinger „außerhalb des Baufensters“ liegen – und weg müssen.

    Zwingergröße hängt von Schulterhöhe ab

    Außerdem, und das wurmt Kuhn besonders, hat das Veterinäramt des Landkreises Mängel in seinem Betrieb festgestellt. „Die haben mich zum ersten Mal seit 20 Jahren kontrolliert“, sagt er. Das Landratsamt gibt allerdings an, dass der erlaubnispflichtige Betrieb einer Hundepension, „regelmäßig überprüft“ werde – im Gegensatz zu privaten Hundehaltern, die nur gecheckt würden, wenn entsprechende Beschwerden vorliegen. Tatsache ist, dass die Amtstierärzte bei ihrer Inspektion festgestellt haben, dass die Räume, in die Kuhn die Pensionshunde über Nacht einsperrt, für große Vierbeiner zu klein sind.

    In der Tierschutzhundeverordnung, so das Amt auf Anfrage, „ist die Mindestfläche der Zwinger, abhängig von der Schulterhöhe des Hundes, festgelegt“. Egal, ob es sich um eine private Hundehaltung oder um eine Hundepension handelt – Hunden bis zu 50 Zentimetern stehen demnach mindestens sechs Quadratmeter zu. Bei Tieren von 50 bis 65 Zentimetern sind es acht Quadratmeter und wenn ein Vierbeiner mehr als 65 Zentimeter hoch ist, muss der Zwinger zehn Quadratmeter groß sein. „Diese Mindestfläche“, so das Veterinäramt, „muss uneingeschränkt nutzbar sein, dem Hund also immer, auch nachts, zur Verfügung stehen“. Würden mehrere Hunde im selben Zwinger gehalten, sei „jeweils die Hälfte der genannten Fläche hinzuzurechnen“.

    Umbau kommt nicht in Frage

    Weil die Tiere bei Peter Kuhn aber nur sechs Quadratmeter haben, darf er nur noch kleine Hunde aufnehmen. „Das ist Schikane“, sagt er, „die brauchen zum Schlafen doch nicht so viel Platz“. Tagsüber seien ja schließlich genug Auslaufflächen vorhanden.

    „Man hat mir mein Geschäft kaputt gemacht“, sagt Kuhn. Besonders in der Ferienzeit seien immer besonders viele große Hunde in seiner Pension untergebracht gewesen. Die dürfe er jetzt nicht mehr annehmen. Ein Umbau kommt für ihn nicht in Frage. „Ich nehme jetzt halt nur noch kleine Hunde und warte auf meine Rente.“ Seine Pläne, den Betrieb zu veräußern, hätten sich zerschlagen. Eine Verwandte, „die überlegt hatte, die Pension zu kaufen“, habe ihr Angebot zurück gezogen.

    Gabriele W. weiß nun nicht, „wohin mit dem Hund“, wenn sie in Urlaub fährt. Die Vorschrift, dass ein großer Vierbeiner auch nachts acht Quadratmeter Platz haben muss, hält sie für „übertriebenen, sinnlosen Luxus“.

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