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THÜNGERSHEIM: Vier Baugrundstücke entstehen an der „Schranne I“

THÜNGERSHEIM

Vier Baugrundstücke entstehen an der „Schranne I“

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    Verbunden mit der vom Gemeinderat in der jüngsten Sitzung einstimmig beschlossenen sechsten Änderung des Bebauungsplans „Schranne I“, fasste das Gremium auch den Aufstellungsbeschluss zur Schaffung von Bauland auf einer innerörtlichen Restfläche. Nach dem von Stadtplaner Bertram Wegner vorgelegten Entwurf, entstehen auf einer Freifläche zwischen Friedhof und Rotkreuzsstraße vier Baugrundstücke.

    Keine Friedhoferweiterung

    Die bereits im Eigentum der Gemeinde Thüngersheim befindliche betreffende Fläche wird nicht für eine Friedhoferweiterung benötigt. Deshalb möchte die Gemeinde im Innerortsbereich die Fläche nutzen durch Ausweisung als Bauland. Vier Grundstücke zur Bebauung mit Einfamilienhäusern können in den betreffenden Bereich nach dem Entwurf von Stadtplaner Bertram Wegner relativ schnell bereitgestellt werden. Die jeweils etwa 400 Quadratmeter großen Parzellen wurden vom Stadtplaner so angeordnet, dass eine gewisse Distanz geschaffen wird zum benachbarten Friedhof.

    Innenhofcharakter soll entstehen

    Erreichbar von der Friedenstraße aus, über eine Stichstraße, soll durch die Festlegung der Baufenster für die Wohnbebauung und die zugehörigen Garagen ein Innenhofcharakter entstehen. Dabei sollen die Garagen zwischen der Wohnbebauung und dem Friedhof angeordnet sein, erklärte der Planer. Die künftigen Gebäude sollen zweigeschossig entstehen und sich somit an die bestehende benachbarte Bebauung anpassen.

    Nach dem Hinweis des Stadtplaners werden die beengten Verhältnisse der künftigen Stichstraße eine Befahrung zur Müllentsorgung allerdings nicht zulassen.

    Bevor der Bebauungsplan rechtskräftig wird, folgt nach dem vom Gemeinderat einstimmig gefassten Aufstellungsbeschluss die öffentliche Anhörung. Hierbei können grundsätzliche Einwände vorgebracht werden. An der Anhörung beteiligt sind auch die Träger öffentlicher Belange.

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