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Würzburg: Vor dem Ferienjob erst ein Probetag: Würzburger Fachleute erklären, was dabei zu beachten ist

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Vor dem Ferienjob erst ein Probetag: Würzburger Fachleute erklären, was dabei zu beachten ist

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    Vor dem Ferienjob - zum Beispiel im Supermarkt - gibt es mitunter erst mal einen Probetag. Dabei ist für beide Seiten einiges zu beachten.
    Vor dem Ferienjob - zum Beispiel im Supermarkt - gibt es mitunter erst mal einen Probetag. Dabei ist für beide Seiten einiges zu beachten. Foto: Getty Images (Symbolbild)

    Bald beginnen in Bayern die Sommerferien – und mit ihnen die Wochen der Ferienjobs. Wer sich für eine solche Arbeit bewirbt, muss mitunter einen Probetag im Unternehmen leisten. Dabei muss man einiges beachten. Experten aus Unterfranken beantworten die wichtigsten Fragen.

    Wird für einen Probetag Lohn bezahlt?

    Nicht, wenn es sich um einen "Schnuppertag" handelt, der im Amtsdeutsch "Einfühlungsverhältnis" genannt wird. Darauf weisen Jonas Schneider vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in Würzburg und die Handwerkskammer für Unterfranken auf Anfrage hin.

    Beim Schnuppertag habe der Bewerber oder die Bewerberin keine Pflicht zur Mitarbeit und müsse keine entsprechenden Anweisungen vom Chef befolgen. Es gehe nur darum, "die Voraussetzungen für die künftige Zusammenarbeit zu klären" und den Betrieb kennenzulernen, sagt Schneider. 

    Dem steht ein "Probearbeitsverhältnis" gegenüber. Es muss laut Handwerkskammer bezahlt werden, sobald jemand auch nur einen Tag lang mitarbeitet. Diese Arbeit auf Probe könne "ausdrücklich befristet" sein, so Schneider, was aber schriftlich vereinbart werden müsse. 

    Wie viel Lohn gibt es für Probetage?

    Auf jeden Fall den Mindestlohn von derzeit 12,41 Euro pro Stunde. Das gelte im Übrigen auch für Ferienjobs, sagt DGB-Fachmann Schneider. Bei Dachdeckern oder im Elektro-Handwerk, in der Fleischindustrie oder bei der Gebäudereinigung zum Beispiel gebe es wegen eigener Vereinbarungen mehr Mindestlohn.

    Wer Gewerkschaftsmitglied ist, hat laut Jonas Schneider Vorteile. Denn dann gelte der höhere Tariflohn, wenn das Unternehmen tarifgebunden ist. Deshalb lohne es sich, vorab danach zu fragen.

    Die Handwerkskammer weist darauf hin, dass Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren und ohne Berufsausbildung nicht unter die Mindestlohn-Pflicht fallen. Ihnen könne also weniger als 12,41 Euro die Stunde bezahlt werden. Es sei jedoch darauf zu achten, "dass der Lohn nicht sittenwidrig niedrig ist". Das sei der Fall, wenn das Entgelt weniger als zwei Drittel des in der Branche gezahlten Tariflohns beträgt.

    Muss der Lohn für den Probetag gleich ausgezahlt werden oder kann er auf das dann folgende Arbeitsverhältnis angerechnet werden?

    Die Anrechnung auf den späteren Lohn ist nach Ansicht der Handwerkskammer "in engen Grenzen möglich". Grundsätzlich gelte: Das Unternehmen muss einen Mindestlohn spätestens am letzten Bank-Arbeitstag jenes Monats zahlen, der auf den Monat der Arbeitsleistung folgt. War der Probetag zum Beispiel im Juli, muss der Mindestlohn dafür also bis Ende August gezahlt worden sein. 

    Ist die Bewerberin oder der Bewerber während eines Probetages unfallversichert? Und was ist bei den Beiträgen zur Sozialversicherung zu beachten?

    Eine bezahlte Probearbeit falle immer unter die gesetzliche Unfallversicherung, lautet der Hinweis von Gewerkschafter Schneider. Der Arbeitgeber sei verpflichtet, die Probearbeit bei seiner Berufsgenossenschaft zu melden.

    Wer einen (unbezahlten) Schnuppertag macht, sei nicht unfallversichert, teilt die Handwerkskammer mit. Unter Umständen müsse dann eine private Unfallversicherung des Bewerbers oder der Bewerberin herangezogen werden.

    Was die Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung angeht, gilt: Ferien- und Nebenjobbler müssen nichts zahlen, so die Auskunft der Handwerkskammer. Das Gesetz spricht hier von kurzfristigen oder geringfügigen Beschäftigungen, die bei herkömmlichem Arbeitsumfang nicht unter die Sozialversicherung fallen.

    Was sagen die Arbeitgeber: Wie sieht das mit dem Probetag in der Praxis aus?

    Das Probearbeiten gehört bei Studierenden- oder Ferienjobs zur gängigen Praxis. Wie Daniel Hoffmann vom Uni-Café in Würzburg erklärt, sei dieses Vorgehen schon immer so bekannt gewesen und werde von den Jobberinnen und Jobbern auch akzeptiert. Im Uni-Café besteht das Probearbeiten aus einer Zwei-Stunden-Schicht, in der es allerdings vornehmlich um das gegenseitige Kennenlernen geht. Konnte man überzeugen, geht es mit einer ausgiebigen Einarbeitung weiter, die voll vergütet wird.

    Ähnlich ist der Stand in der Café-Bar Lenz in Würzburg. Wie Betriebsleiterin Angelina Gerhardt mitteilt, besteht der Probearbeitstag aus einer Vier-Stunden-Schicht, ebenfalls branchenüblich nicht vergütet. Gerhardt begründet es damit, dass die Kandidatinnen und Kandidaten beim Probearbeiten während ihrer Schicht niemanden vom restlichen Personal ersetzen und in erster Linie eingelernt werden. Das Probearbeiten werde auch nicht unnötig in die Länge gezogen: Ist man sich sicher, dass er oder sie ungeeignet ist, breche man die Schicht vorzeitig ab, sagt Gerhardt.

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