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Würzburg: Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht oder Betreuungsverfügung? Alle Antworten auf die wichtigsten Fragen

Würzburg

Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht oder Betreuungsverfügung? Alle Antworten auf die wichtigsten Fragen

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    Eine Vorsorgevollmacht sollte nur absoluten Vertrauenspersonen ausgestellt und eng mit ihnen abgestimmt werden. 
    Eine Vorsorgevollmacht sollte nur absoluten Vertrauenspersonen ausgestellt und eng mit ihnen abgestimmt werden.  Foto: HighwaystarzPhotography/gettyimages.com/akz-o

    Der Fall hat in der Region große Wellen geschlagen: Trotz einer über den Tod hinaus gültigen Vollmacht hatte ein Würzburger keinen Zugriff auf die Konten seiner verstorbenen Mutter bekommen. Der Rentner verzweifele an der Bürokratie und sorgte damit für Diskussionen.

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