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HETTSTADT: Vorübergehende Auszeit für geplanten Putenstall

HETTSTADT

Vorübergehende Auszeit für geplanten Putenstall

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    Erzwungene Auszeit: Lediglich die Fundamente für den Bau eines Putenstalls sind gegossen und nicht die Bodenplatte betoniert, wie die Gemeinde Hettstadt  gegenüber dem Verwaltungsgericht behauptet hatte, um zu erreichen, dass ihre Klage gegen das Bauvorhaben aufschiebende Wirkung hat.
    Erzwungene Auszeit: Lediglich die Fundamente für den Bau eines Putenstalls sind gegossen und nicht die Bodenplatte betoniert, wie die Gemeinde Hettstadt gegenüber dem Verwaltungsgericht behauptet hatte, um zu erreichen, dass ihre Klage gegen das Bauvorhaben aufschiebende Wirkung hat. Foto: Foto: Herbert Ehehalt

    Bis auf Weiteres gilt für den am nördlichen Ortsrand geplanten Putenstall ein Baustopp. Die Gemeinde klagt gegen die Genehmigung des Stalls durch das Landratsamt Würzburg – und die Klage hat nach einer Anordnung des Verwaltungsgerichts Würzburg (VG) aufschiebende Wirkung

    Die Vorgeschichte war schon mehrfach Gegenstand der Berichterstattung: Der Standort des geplanten Putenstalls liegt im sogenannten Außenbereich. Dort darf nicht jeder bauen, sondern nur „Privilegierte, beispielsweise Landwirte, und das grundsätzlich nur im Einvernehmen mit der Gemeinde. Der Gemeinderat hatte das Einvernehmen verweigert, das Landratsamt ersetzte es und erteilte die Genehmigung. Deswegen klagt die Gemeinde gegen den Freistaat Bayern, unter anderem mit der Begründung, der Bauherr sei überhaupt kein Landwirt.

    Die Klage selbst setzt das Baurecht nicht automatisch außer Kraft, denn die Baugenehmigung ist sofort vollziehbar. Deshalb hat der Bauherr am 18. Mai mit dem Bau begonnen, ließ eine flache Grube ausheben und Streifenfundamente gießen. Das VG hat den Sofortvollzug der Klage nun außer Kraft gesetzt und den Bau einstellen lassen.

    Der Bauherr ist verärgert über die Falschinformation der Gemeinde an das Gericht, die Bodenplatte sei bereits fertig und er habe damit vollendete Tatsachen schaffen wollen. Tatsächlich ist von einer Bodenplatte an der Baustelle nichts zu sehen.

    Bürgermeister Eberhard Götz (SPD) und die Mehrheit der Gemeinderäte bezweifeln, dass es sich beim Bauherrn um einen „privilegieren“ Landwirt im Nebenerwerb handelt. Der erinnert daran, mit welcher Begründung ihm die Gemeinde vor zwei Jahren die Haltung von Puten in seiner Scheune im Ortskern untersagte. Damals habe die Gemeinde „einen im Nebenerwerb über eine Hobby-Tierhaltung hinaus gehenden Tierbestand“ moniert.

    Als „diskriminierend“ nimmt der Bauherr Ausführungen zur Betriebsnachfolge (als Merkmal der Nachhaltigkeit der Landwirtschaft) wahr. „Selbst wenn Ehefrau und Tochter des Bauwerbers dazu bereit wären, nach dem Ausscheiden des derzeitigen Betriebsinhabers die Landwirtschaft fortzuführen, wäre noch zu prüfen, ob diese für eine angemessene Betriebsnachfolge auch fachlich bzw. gesundheitlich geeignet sind“, heißt es in dem Bescheid des Verwaltungsgerichts. Die 2006 geborene Tochter des Bauherrn hat ein Handikap. Dieser Umstand, so der Bauherr, habe die Lebensplanung der Familie zeitweise verändert und sei auch der Grund, dass sich im „Rinderstall“ neben dem geplanten Putenstall noch keine Rinder befinden. „Wenigstens keine vierbeinigen Rinder“, hatte die SPD-Fraktionsvorsitzende Ingrid Reif im Gemeinderat abfällig formuliert. Das allein zeigt die Emotionalität, mit der die Auseinandersetzung geführt wird.

    Das Gericht begründet den Beschluss vom 15. Juni (Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage) überwiegend mit Zweifeln daran, dass der Bauherr – im Hauptberuf Immobilienmakler – tatsächlich Landwirt im Nebenberuf ist. Es fehle am Nachweis für ein nachhaltiges, auf Dauer angelegtes Unternehmen, meint das Gericht. Deswegen seien die Erfolgsaussichten der gemeindlichen Klage offen.

    Die Ausführungen des Gerichts entkräften jedoch einige Vermutungen. Von dem geplanten Stall gingen voraussichtlich keine schädlichen Umwelteinwirkungen aus, heißt es. Und die Gemeinde könne für das angrenzende Sondergebiet Tollbaum keinen Schutzstatus beanspruchen. Das wurde nämlich in der Amtszeit des früheren Bürgermeisters Waldemar Zorn extra für Kleintierhalter geschaffen.

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