In vielen Städten hängen bereits die Plakate für die Landtagswahlen am 14. Oktober. Mit kurzen Botschaften und vertrauenswerbenden Porträtfotos versuchen die Parteien, möglichst viele Wähler für sich zu gewinnen. Die Vorschriften für politische Werbung sind in Unterfranken nicht einheitlich geregelt. Und nicht einmal innerhalb eines Landkreises gelten dieselben Bedingungen, denn jede Kommune kann eigene Vorschriften für Wahlplakate erlassen.
Ab wann dürfen Wahlplakate aufgestellt werden?
In der Stadt Würzburg ist es Parteien frühestens acht Wochen vor der Wahl gestattet, Plakate anzubringen. Im Landkreis Miltenberg ist hingegen eine Sondernutzungserlaubnis notwendig, mit der sechs Wochen vor der Wahl Werbetafeln aufgestellt werden dürfen. Dieselbe Frist gilt im Landkreis Aschaffenburg, der Stadt Aschaffenburg und der Stadt Schweinfurt und der Stadt Kitzingen.
Wie viele Plakate dürfen Parteien aufstellen?
Bei den meisten befragten Landkreisen und Städten gibt es kein Limit für die Anzahl der Wahlplakate. Im Stadtgebiet Würzburgs darf jede Partei maximal 100 Plakattafeln aufstellen. Für die Altstadt und entlang der Straßenbahn gelten detailliertere Regelungen. Grundsätzlich sind alle Städte und Gemeinden dem Gleichheitsgrundsatz verpflichtet. Das bedeutet, dass allen Parteien die gleichen Voraussetzungen eingeräumt werden müssen.
Wo dürfen Wahlplakate aufgehängt werden?
Plakate dürfen nur innerhalb geschlossener Ortschaften aufgehängt werden, wobei der Verkehr nicht beeinträchtigt werden darf. An Kreuzungen, im Bereich von Ampelanlagen, Fußgängerüberwegen und unübersichtlichen Kurven dürfen Plakatständer nicht aufgestellt werden, wenn hierdurch Sichtbehinderungen für die Verkehrsteilnehmer entstehen. In Würzburg ist es nicht erlaubt Plakate an Brücken, Stützmauern, elektrischen Verteilerkästen, Papierkörben und Telefonzellen anzubringen.
Allgemein gültig ist zudem die Neutralitätspflicht. An öffentlichen Einrichtungen wie Rathäusern und Schulen sind Wahlplakate verboten. Wahlrechtlich gilt die sogenannte „Bannmeile“ am Tag der Wahl. Dies bedeutet, dass Wähler in unmittelbarer Nähe des Wahllokals nicht von politischer Werbung beeinflusst werden dürfen.
Gibt es inhaltliche Vorgaben bei der Gestaltung von Wahlplakaten?
Für die Gestaltung und Inhalt der Plakate sind die Parteien und Wahlvorschlagsträger selbst verantwortlich, teilt das Landratsamt Haßberge mit. Auf jedem Wahlplakat muss zudem ein Ansprechpartner angegeben sein, um bei Bedarf mit dieser Person Kontakt aufnehmen zu können. Das Landratsamt Kitzingen schreibt vor, dass die Plakate einen inhaltlichen Bezug zur bevorstehenden Wahl aufweisen. Im Landkreis Miltenberg nehmen die Gemeinden keinen Einfluss auf die Gestaltung. In der Regel ist die Größe der Werbung auf das Format DIN-A 0 begrenzt.
Wie lange dürfen Plakate nach der Wahl noch hängen bleiben?
Auch hier sind die Fristen von Stadt zu Stadt verschieden. Im Landkreis Miltenberg haben Parteien ein bis zwei Wochen Zeit. In den meisten befragten Landkreisen muss die Werbung innerhalb einer Woche nach der Landtagswahl abgehängt werden. In der Stadt Würzburg müssen Plakate „zeitnah, spätestens jedoch drei Tage nach der Wahl aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt werden“. Gleiches gilt für die Stadt Kitzingen. Systematische Kontrollen werden in den wenigsten Gemeinden durchgeführt. Kommunale Ordnungsdienste und Ordnungsämter achten jedoch laut Aussage mehrere Landratsämter während ihres Dienstes darauf, ob die Vorschriften eingehalten werden. Auch Beschwerden von Bürgern gingen die Behörden nach.