Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Würzburg
Icon Pfeil nach unten
Ochsenfurt
Icon Pfeil nach unten

Bütthard: Wald ist Natur pur

Bütthard

Wald ist Natur pur

    • |
    • |
    Nisthilfen für Vögel und Fledermäuse ersetzen die Quartiere, die je ein Biotopbaum bietet. Ein Jahr bevor ein solcher gefällt wird, müssen die Kästen aufgehängt werden.
    Nisthilfen für Vögel und Fledermäuse ersetzen die Quartiere, die je ein Biotopbaum bietet. Ein Jahr bevor ein solcher gefällt wird, müssen die Kästen aufgehängt werden. Foto: Jürgen Hönninger

    Um Waldnaturschutz dreht sich die aktuell vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) ausgerufene Themenwoche. Aber ist nicht der Wald ohnehin Natur pur? Ja, Urwälder sind sich selbst überlassen. Für Wirtschaftswälder, in denen Holz geerntet werden soll, braucht es Regeln, um die Umwelt zu schonen. Waldnaturschutz ist fester Bestandteil aller Verfahren, wenn das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Unterfranken durch Flurstücksneuordnung die Voraussetzung für eine effektive forstliche Pflege und Nutzung schafft. Das schreibt das ALE in einer Pressemitteilung, aus der diese Informationen stammen.

    In Unterfranken befinden sich derzeit 28 Waldneuordnungsprojekte in Vorbereitung oder Durchführung. Die meisten, nämlich neun, laufen im Landkreis Rhön-Grabfeld. Jeweils sechs sind es in den Landkreisen Würzburg und Main-Spessart, fünf im Landkreis Schweinfurt sowie jeweils eines in den Landkreisen Haßberge und Aschaffenburg. Die Landkreise Miltenberg und Kitzingen sind momentan außen vor. Das älteste geht bis 2006 zurück; die meisten starteten in den vergangenen fünf Jahren. Ziemlich genau 5100 Besitzstände sind betroffen mit einer neuzuordnenden Waldfläche von gut 3900 Hektar.

    Eingriffe durch den Wegebau

    Alles zielt darauf ab, meist durch wiederholte Erbteilung entstandene unklare Besitzverhältnisse aufzulösen sowie aus kleinstparzellierten und verstreut liegenden Grundstücken sinnvolle Einheiten zu bilden. Gesetzlich vorgegeben ist, dass jedes noch so kleine Fleckchen Erde über öffentliche Wege zugänglich sein muss. Die notwendige Erschließung sorgt jedoch für eine unvermeidliche ökologische Störung. Es gilt, diese niedrig zu halten oder zu kompensieren. Die Feststellung der Umweltverträglichkeit ist verpflichtend bei Verfahren der ländlichen Neuordnung; nach Möglichkeit sind Nachteile für Mensch und Tier, für Wasser, Luft und Boden, für Klima, Landschaft und Kulturgüter auszuschließen.

    Beispielsweise in Bütthard, 25 Kilometer südlich von Würzburg im Ochsenfurter Gau, an der Grenze zu Baden-Württemberg, umfasst das Verfahrensgebiet 331 Hektar. Hier sind 2,8 Kilometer Schotterwege neu anzulegen und eine vorhandene Strecke von einem Kilometer instand zu setzen. Ferner sollen 3,1 Kilometer als Erdwege ausgebaut werden, davon 1,6 Kilometer auf bereits bestehenden Fahrspuren. Für die geschotterte Trasse müssen auf acht Meter Breite Bäume entfernt werden und für die andere auf vier Meter.

    Konzept aufgrund einer Biotopstrukturabschätzung

    Zwar kann der künftig höhere Lichteinfall zu weiterer Vielfalt führen, dass besondere Krautfloren mit dazugehöriger Fauna entstehen. Dennoch erfolgte eine sogenannte Biotopstrukturabschätzung durch die Fachstelle Waldnaturschutz Unterfranken am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ALEF) Kitzingen-Würzburg. Eingebunden war auch die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Würzburg. Ein mit einer Försterin und einem Landespfleger am ALE abgestimmtes Konzept sieht zum einen vor, verschiedene Tümpel als Regenrückhaltebecken, als Laichgewässer für Amphibien und als Trinkmöglichkeit für Säugetiere und Insekten auszuformen. Zum anderen sollen 1,2 Hektar Wald aus der Bewirtschaftung genommen werden. Ferner soll der Waldsaum mit jungen Stauden als gut zehn Meter breite Übergangszone zur Feldflur bestockt werden.

    Im Hinblick auf den Wegebau und der Fällung von Bäumen mit Spalten und Höhlen bringen rund 60 Ersatzquartiere in unterschiedlicher Ausfertigung die gewünschte Abhilfe. Für jeden zu fällenden Biotopbaum wurden jetzt je ein Vogelnistkasten sowie ein Fledermaussommer- und ein -winterkasten aufgehängt; dazu noch einige Haselmauskobel. Die Nistkästen zu beschaffen und gemäß Kartierung im Wald anzubringen ist auf 10.000 Euro veranschlagt. Alle Waldumweltschutzmaßnahmen zusammen werden auf 74.000 Euro beziffert. 

    Nisthilfe für Fledermäuse.
    Nisthilfe für Fledermäuse. Foto: Jürgen Hönninger
    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden