Nach dem bayerischen Naturschutzrecht gilt ab dem 15. März grundsätzlich das Verbot, Wiesen zu walzen. Das Walzen von Grünland zu Beginn des Frühjahrs dient dazu, dass eine durch Frost abgehobene Grasnarbe wieder Anschluss zum Boden erlangt und die Wurzelbildung angeregt wird. Der Boden darf dabei weder zu nass noch zu trocken sein. Nur dann kann die erwünschte Wirkung erreicht werden, ohne dass Fahrspuren die spätere Nutzung erschweren. Darüber informiert die Regierung von Unterfranken in einer Pressemitteilung, der folgende Informationen entnommen sind.
Um den regionalen und jahresspezifischen Besonderheiten gerecht zu werden, können die Regierungen durch Allgemeinverfügung einen späteren Zeitpunkt für den Beginn dieses Verbots bestimmen. Wegen der aktuellen Witterung gestattet die Regierung von Unterfranken das Walzen von Grünlandflächen bis einschließlich 1. April. Zum Schutz von Wiesenbrütern gilt die Erlaubnis jedoch nicht in den Wiesenbrütergebieten.
Die aktuellen Wiesenbrütergebiete können im Portal "FIN-Web" unter http://fisnatur.bayern.de eingesehen werden. Landwirte, die als Mehrfachantragsteller registriert sind, können die Wiesenbrütergebiete auch in der Feldstückskarte des iBALIS überprüfen.