Bei steigenden Neuinfektionen und möglichen Krankheitsfällen handlungs- beziehungsweise beschlussfähig bleiben möchte Bürgermeisters Klaus Schmidt (SPD) in Waldbüttelbrunn. Darum regte er an, einen "Pandemie-Ausschuss" zu bilden, der anstelle des Gemeinderats handelt. Dieser Ausschuss würde dann alle Aufgaben, für die der Gemeinderat zuständig ist, übernehmen.
Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht sei dies rechtlich möglich, so Schmidt in der jüngsten Gemeinderatssitzung. Da der Ausschuss nur übergangsweise bis zum Ende des Katastrophenfalls tagen soll, ist es nicht notwendig, diesen Ausschuss in die Geschäftsordnung mit aufzunehmen. Der Ausschuss darf über alle Tagesordnungspunkte beschließen, so zum Beispiel auch über den Haushalt 2021, erläuterte Schmidt auf Nachfrage von Winfried Körner (CSU).
Ausschuss kommt einem verkleinerten Spiegelbild des Gemeinderats gleich
Zwingend einzuhalten sei allerdings die Vorgabe, dass der Ausschuss ein verkleinertes Spiegelbild des Gemeinderats darstellen soll. Die Berechnung der Sitzverteilung erfolgt gemäß der Geschäftsordnung nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren. Dabei wird die Zahl der Gemeinderatssitze jeder Fraktion mit der Zahl der zu vergebenden Ausschusssitze multipliziert und durch die Gesamtzahl der Gemeinderatssitze geteilt. Jede Fraktion erhält zunächst so viele Sitze, wie ganze Zahlen auf sie entfallen. Die weiteren zu vergebenden Sitze sind in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile, die sich bei der Berechnung ergeben. Haben Fraktionen den gleichen Anspruch auf einen Ausschusssitz, so entscheidet die größere Zahl der bei der Gemeinderatswahl auf die Wahlvorschläge der betroffenen Parteien oder Wählergruppen abgegebenen Stimmen.
Uneinigkeit bei der Bestimmung der Stellvertreter
"Wenn man nun davon ausgeht, dass sich der Gemeinderat für eine Verkleinerung seines Gremiums ausspricht, muss auch die Sitzanzahl festgelegt werden", so Schmidt. Deshalb schlug er vor, den Ausschuss mit acht Personen zu besetzen. Vier davon würden auf die CSU fallen, drei auf die SPD und einer an das Bündnis 90/Die Grünen. Über dieses Vorgehen herrschte noch Einigkeit. Kathrin Hackel (CSU) sprach von einer "sinnvollen Sache".
Uneins war man sich allerdings über die Bestimmung der Stellvertreter. Laut Geschäftsordnung ist jedem Ausschussmitglied ein fester Vertreter zuzuordnen. Falls auch der verhindert ist, geht die Stimme also verloren. Wiljo Mieseler (SPD) schlug vor, eine Liste mit möglichen Vertretern aufzustellen, damit genau dieser Fall nicht eintritt. Dafür müsse man aber die Geschäftsordnung ändern, gab Bürgermeister Schmidt zu bedenken.
Bei der derzeitigen Rechtslage wäre ein Mitglied der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen komplett von allen Sitzungen ausgeschlossen, monierte Sebastian Hansen. "Da wird der Wählerwille mit Füßen getreten", argumentierte er. Die Halle am Sumpfler 1 sei groß genug, damit auch weiterhin das gesamte Gremium tagen könne. Bürgermeister Schmidt entgegnete: "Es sind 50 Prozent weniger, die sich anstecken können. Es ist für eure eigene Sicherheit".
Hansen zeigte sich weitgehend einsichtig, scheiterte aber mit seinem Antrag, den Ausschuss ab einem Inzidenzwert von 100 Neuansteckungen je 100 000 Landkreisbewohnern einzuberufen und nicht im allgemein gültigen von der Landesregierung ausgerufenen Katastrophenfall mit 8:9 Stimmen. Mit 11:6 Stimmen wurde der Antrag der Verwaltung dann doch angenommen, allerdings mit dem Zusatz, dass die Geschäftsordnung geändert werden soll, sodass ein zweiter Stellvertreter für ein Ausschussmitglied benannt werden kann.