Häufig, mitunter mehrmals an einem Tag, besuchte ein Arbeitsloser (41) die meist nur mit einer Verkäuferin besetzte Filiale einer Textil-Kette. Manchmal kaufte er auch etwas, sein Interesse aber galt nicht der Mode, sondern der Verkäuferin. Ein Schöffengericht verurteilte den Mann jetzt wegen sexueller Nötigung in zwei Fällen und Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten.
Eines Tages im Juli 2018, kurz vor Ladenschluss, packte der Mann die 38-jährige Frau von hinten. Er versuchte, sie zu küssen und, allerdings erfolglos, in eine Umkleidekabine zu schieben. Als die Frau kurze Zeit später auf dem Weg zu ihrem Auto durch eine Grünanlage ging, stand der Mann plötzlich wieder neben ihr, redete auf sie ein und lud sie, "wie x-mal zuvor schon" zum Essen ein. Es könne "aus Angst" gewesen sein, sagte die Frau im Zeugenstand vor Gericht, dass sie seiner Aufforderung, sich mit ihm auf eine Parkbank zu setzen, nachkam. Sie habe gehofft, ihn durch Reden loszuwerden. Doch der Mann zog seine Hose herunter. "Eklig" sei es für sie gewesen, was sie da anschauen musste.
Rechtsmediziner bestätigt Opfer
Um zu überprüfen, ob die "Auffälligkeiten", die die Frau am Geschlechtsteil des Mannes beobachtet hatte, Tatsache sind, schaltete das Gericht Thomas Tatschner, den Leitenden Oberarzt der Rechtsmedizin an Universität, als Gutachter ein. Bei einem Termin vor dem Prozess untersuchte er den Mann und fotografierte ihn. Tatschner bestätigte in der Verhandlung anhand der Bilder die Angaben der Verkäuferin.
Angeklagt war auch eine Körperverletzung. Als der Ehemann die Verkäuferin nämlich am nächsten Abend sicherheitshalber am Geschäft abholen wollte und draußen wartete, kam der Angeklagte mit dem Fahrrad und klopfte, weil schon abgeschlossen war, gegen die Schaufensterscheibe. Von drinnen nickte die Verkäuferin in Richtung ihres Mannes. Was heißen sollte: Das ist er. Ziemlich aufgebracht, wollte der Ehemann den Angeklagten ansprechen, aber zu einem Dialog kam es nicht. Der 41-Jährige brach ihm mit einem Kopfstoß das Nasenbein.
Täter stand unter Bewährung
Der Angeklagte blieb einen ganzen Prozesstag lang dabei, dass er "nur reagiert" habe, der "Flirt" sei von der Frau ausgegangen. "Das können Sie erzählen, wem sie wollen, aber nicht uns", antwortete Richter Thomas Behl. Elf Einträge im Strafregister hat der 41-Jährige bereits, darunter auch eine Verurteilung wegen Vergewaltigung. Zur Tatzeit stand er noch unter Bewährung.