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WÜRZBURG: Warum Täter straffrei bleiben

WÜRZBURG

Warum Täter straffrei bleiben

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    Elisabeth Kirchner von Wildwasser (links) und Rechtsanwältin Barbara Rost-Haigis im Gespräch – es geht um den Fall einer Klientin, die Strafanzeige stellen möchte.
    Elisabeth Kirchner von Wildwasser (links) und Rechtsanwältin Barbara Rost-Haigis im Gespräch – es geht um den Fall einer Klientin, die Strafanzeige stellen möchte. Foto: Foto: Pat Christ

    Am Ende einer tollen Diskonacht lernte Susi M. (Name geändert) einen Mann kennen, mit dem sie sich auf Anhieb verstand. Er nahm sie für einen letzten Drink mit in seine Wohnung – und fiel über sie her. Wenige Tage später zeigte die 21-Jährige die Vergewaltigung an. Das Verfahren wurde letztlich eingestellt, weil die Beweise nicht ausreichten. Wie schlimm dies für Frauen ist, darauf verweist Wildwasser anlässlich des Tags gegen Gewalt an Frauen an diesem Freitag, 25. November.

    Susi M. ist kein Einzelfall. Immer wieder erleben Frauen, dass ein Täter, der sexuell übergriffig wurde, nicht angeklagt und also nicht bestraft wird. „Dabei ist es ohnehin eher selten, dass eine Frau Anzeige stellt“, sagt Wildwasser-Beraterin Elisabeth Kirchner. Wird dann das Verfahren eingestellt, erleben dies die Frauen häufig als zutiefst erschütternd.

    Laut Wildwasser-Beraterin Susanne Porzelt wendet sich im Durchschnitt jede Woche eine Frau aus der Region Würzburg an Wildwasser, weil sie sexuelle Gewalt erfuhr. Im Beratungsgespräch wird dann, sofern das Opfer das wünscht, besprochen, was es mit sich bringt, eine Strafanzeige zu stellen. Porzelt: „Strafanzeigen sind für Opfer sexueller Gewalt ein starkes Instrument, weshalb wir Frauen dabei unterstützen.“

    Die Angst der Opfer ist groß

    Für die Opfer ist die Entscheidung, den Täter anzuzeigen, nicht leicht. Die Angst ist groß, zieht sich das Verfahren doch meist mindestens ein Jahr hin und bringt große seelische Belastungen mit sich. Der kleinere Anteil der betroffenen Frauen ist laut Porzelt auf Anhieb bereit, diesen Schritt zu wagen: „Diese Frauen sind sehr wütend, sie möchten, dass der Täter bestraft wird.“ Außerdem wollen sie andere Frauen durch ihre Anzeige schützen.

    Auch Susi M. wog das Für und Wider einer Anzeige sorgfältig ab. Schließlich bekundete die 21-Jährige den Wunsch, zur Polizei zu gehen. Wildwasser vermittelte sie daraufhin an die auf Sexualstrafrecht spezialisierte Würzburger Rechtsanwältin Barbara Rost-Haigis. Aufgrund ihrer Erfahrungen war die Juristin allerdings skeptisch, ob die Anzeige Erfolg haben würde: „Die Kriterien für Aussagen sind heute einfach sehr streng.“ Dennoch redete sie ihrer Mandantin diesen Schritt nicht aus.

    Die Vernehmung bei der Polizei erlebte Susi M. als äußerst verunsichernd. Warum sie überhaupt mit in die Wohnung gegangen sei? Auch sollte sie berichten, was in der Wohnung genau geschehen war. Da verhedderte sich die junge Frau in Widersprüche. Auf die Frage, warum sie sich nicht vehementer gewehrt habe, konnte sie ad hoc gar keine Antwort geben. Denn als der eben noch so sympathische junge Mann plötzlich brutal wurde, war sie innerlich erstarrt. Alles kam ihr vor wie in einem bösen Alptraum. „Das Trauma der Vergewaltigung beeinträchtigt das Gedächtnis“, erläutert Psychotherapeutin Elisabeth Kirchner. Dies müsse man wissen, wenn man es mit Gewaltopfern zu tun hat.

    Viele Verfahren werden eingestellt

    Dass Polizisten, Staatsanwälte, Gutachter und Richter oft wenig Ahnung davon haben, wie seelische Verletzungen das Gehirn beeinflussen, schlägt sich Wildwasser zufolge in den hohen Zahlen der Verfahrenseinstellungen nieder. Die Fachberatungsstelle appelliert deshalb an alle Personen, die an Verfahren wegen Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung beteiligt sind, sich traumapädagogisch fortzubilden, um den Opfern besser gerecht zu werden.

    Susi M. war fassungslos, dass das Verfahren gegen ihren Vergewaltiger letztlich eingestellt wurde. Sie hatte immerhin das Glück, sowohl von ihrer Wildwasser-Beraterin als auch von ihrer Rechtsanwältin aufgefangen zu werden. „Ich ging mit ihr die Einstellungsverfügung im Detail durch“, erläutert Rost-Haigis.

    Die junge Frau begriff, dass das Verfahren nicht eingestellt wurde, weil man dachte, sie hätte alles erfunden. Es lag daran, dass die Beweise nicht ausreichten – und die Justiz in jenen Fällen, wenn Aussage gegen Aussage steht, nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ verfährt. Akzeptieren kann Susi M. die Entscheidung der Justiz dennoch nicht. Ihr Leben, sagt sie, habe sich seit der Vergewaltigung völlig verändert, alle Lebensfreude sei verschwunden.

    Laut dem Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen ist die Verurteilungsquote bei Vergewaltigungen in Deutschland auf einen Tiefstwert gesunken. Nur noch 7,7 Prozent aller angezeigten Vergewaltigungen endeten 2014 mit der Bestrafung des Täters. Ein Hauptgrund war bisher die enge Beschreibung des Tatbestands der Vergewaltigung. Dies soll sich mit dem Gesetz zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung, das am 10. November in Kraft getreten ist, ändern. Damit ist seit wenigen Tagen strafbar, wenn sich der Täter über den „erkennbaren Willen“ des Opfers hinwegsetzt – was aber seitens des Opfers weiterhin bewiesen werden muss.

    Zahlen & Fakten 2015 registrierte das Polizeipräsidium Unterfranken 173 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. 47 davon passierten in der Stadt Würzburg. In 75 der 173 Fälle wurde Gewalt angewandt. 2016 werden die Zahlen im Regierungsbezirk nach Einschätzung des Präsidiums steigen, wobei sie in der Stadt Würzburg voraussichtlich sinken werden. Laut der Würzburger Staatsanwaltschaft gibt es keine Statistik, wie viele Verfahren im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung eingestellt wurden. Um diese Zahl zu erheben, müsste jedes Verfahren im Hinblick auf seinen Verfahrensausgang geprüft und mit der polizeilichen Statistik abgeglichen werden.

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