Die Gemeinde Oberpleichfeld hat in ihrem Mitteilungsblatt und durch Aushänge darauf hingewiesen, dass die Wasserentnahme aus Brunnen und aus der Pleichach für private Zwecke mittels Pumpen verboten ist. Gemäß des Wasserhaushaltsgesetzes handelt es sich um eine Gewässerbenutzung, die eine Erlaubnis nach dem Bayerischen Wassergesetz bedarf.
Oberpleichfeld