Ein Fall von seltener Grausamkeit sorgt bundesweit für Aufsehen: Ein 20-jähriger Flüchtling soll einem Freund die Augen ausgestochen und ihn im Gesicht verstümmelt haben – angeblich wegen Schulden von 50 Euro.
Vor Gericht in Hanau kommen grauenhafte Einzelheiten zur Sprache, sogar der Verdacht von Kannibalismus steht im Raum. Doch das erblindete Opfer, das die letzten Monate in einer renommierten Behinderteneinrichtung für Blinde in Veitshöchheim (Lkr. Würzburg) lebte, ist nicht vor Gericht erschienen. Dabei sollte er dort als Nebenkläger seine Interessen vertreten und als Zeuge aussagen. Der junge Mann ist kurz vor Prozessbeginn untergetaucht – wie er das macht, ohne sehen zu können, in einem Land, dessen Sprache er nicht spricht, ist rätselhaft. In Unterfranken ist er wohl nicht mehr, das Gericht vermutet ihn in der Schweiz.
Kontakt über Mittelsmänner
„Er ist aus Veitshöchheim verschwunden – vielleicht aus Angst“, bestätigte auf Anfrage Anwältin Gabriele Berg-Ritter, die das Opfer vertritt. Über einen Betreuer und einen Dolmetscher soll es Kontakt zu dem Mann geben.
Ursprünglich wohnten Opfer und Täter im hessischen Schlüchtern, nicht weit von Hanau. Laut Andreas Weiß, dem Pressesprecher des Gerichts, soll der heute 20 Jahre alte Angeklagte das Opfer im vorigen Oktober gegen 21.30 Uhr in dessen Wohnung in einem sechsstöckigen Haus in Schlüchtern aufgesucht haben, um Schulden von 50 Euro einzufordern. Dabei soll er seinem Freund mit zwei Messern gezielt in den Hals gestochen haben. Nachdem das Opfer zu Boden gegangen war, soll der Angeklagte ihm beide Ohrmuscheln abgebissen, mit einem Messer beide Augenlider abgeschnitten und mit einem Kugelschreiber in beide Augäpfel gestochen haben. Dann soll er das Opfer gewürgt haben.
Nachbarin hörte den Kampf
Eine Nachbarin hörte die Schreie bei dem Kampf in der Wohnung und alarmierte die Polizei. Die Beamten fanden beide Kontrahenten in einer Blutlache auf dem Boden vor.
Was verbindet die zwei fast gleichaltrigen Männer? „Der Angeklagte soll 2013 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen sein und den Geschädigten, ebenfalls ein minderjähriger Flüchtling, in einer Jugendhilfeeinrichtung kennengelernt haben“, sagt Presesprecher Weiß: „Dem Angeklagten werden versuchter heimtückischer und grausamer Mord und schwere gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt.“
Richterin Susanne Wetzel sprach zu Prozessbeginn von einer „ausgesprochen brutalen und bizarren Tat“. Sie ließ Zweifel erkennen, ob Schulden das Motiv für die Tat sind.
Polizist: Verdacht auf Kannibalismus
Im Zeugenstand berichtete ein Polizist von einer Vernehmung mit dem schwer Misshandelten. Er habe berichtet, dass der Angreifer während der Attacke gerufen habe: Er werde sein Fleisch essen. Bereits zum Prozessauftakt hatte ein anderer Polizist gesagt, dass ihm beim Anblick des Misshandelten am Tatort gleich „Gedanken an Kannibalismus und rituelle Handlungsweisen“ gekommen seien. Der Angeklagte will sich laut Verteidiger Ulrich Will vorläufig nicht zu den Vorwürfen äußern.
Kriminalpsychologe Rudolf Egg meint, bei der brutalen Tat habe möglicherweise „Eifersucht eine Rolle gespielt. Der Täter wollte sein Opfer entstellen. Er wollte, dass es danach hässlich und geschändet aussieht.“ Der Direktor der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden, Martin Rettenberger sagt: Vielleicht verberge sich eine intensive Kränkungsgeschichte hinter dem Fall.
Rettenberger betonte:: „Ein rationales Nachvollziehen dieses Gewaltexzesses ist nicht möglich.“ Auch er ist der Meinung, dass die Geldforderung dieses „extreme Ausmaß“ an Brutalität nicht erklären kann. Dieser Gewaltausbruch habe jedes erwartbare Maß überstiegen. „Das Opfer wurde zu einer Projektionsfläche für die Gewaltfantasien des Täters.“
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte vor der Tat nichts getrunken oder eingenommen. Bei einer Verurteilung droht lebenslange Haft. Allerdings wird das Gericht seine Schuldfähigkeit prüfen. Er könnte sich in einem „wahnhaften Zustand“ befunden haben, meint Rettenberger. Das Urteil soll Ende des Monats fallen.