Der Gemeinderat Unterpleichfeld hat die erste Änderung des Bebauungsplans Seeleite I und II beschlossen. Der ursprüngliche Plan für das Allgemeine Wohngebiet vom August 2019 musste aufgrund eines Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs angepasst werden.
In den letzten eineinhalb Jahren hatten ein Ingenieurbüro und die Bauverwaltung Unterpleichfeld die Änderungen ausgearbeitet und mit dem Landratsamt abgestimmt. Zudem hat das Büro Fabion die artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt und den Umweltbericht vorgelegt.
Ausdrücklich gekennzeichnet wurden nun die Grundstücke, auf denen nur Doppelhaushälften zulässig sind. Nur eine bestimmte Grundstücksfläche darf versiegelt werden. Nicht mehr enthalten sind im neuen Bebauungsplan die Höhenlinien. Für jedes einzelne Grundstück wurde ein Bezugspunkt festgelegt. Bei Dachgauben sind alle Formen zulässig. Eine Straße wurde von einer Anliegerstraße in eine Ortsstraße geändert.
Künftig dürfen Terrassendächer vier Meter tief sein
Länger diskutiert haben die Ratsmitglieder über das Schreiben eines Grundstückeigentümers im betroffenen Wohnbaugebiet, in dem es um die Überdachungen von Terrassen geht. Knapp 50 Unterschriften standen hinter dem Änderungswunsch, dass Terrassenüberdachungen statt drei Meter künftig vier Meter lang sein dürfen. Zudem sollten die Abstandsflächen entfallen. Das bedeutet, dass sie bis an die Grundstücksgrenzen gebaut werden könnten.
Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme den Beschluss, dass Terrassenüberdachungen mit einer Fläche von bis zu 30 Quadratmetern und einer Tiefe bis zu vier Metern zulässig sind, wenn sie wie bisher die Fläche von 30 Quadratmetern nicht übersteigen. Das gilt jedoch nur dann, wenn die Abstandsflächen zu 100 Prozent auf dem eigenen Grundstück liegen.
"Angemessen und sinnvoll", empfindet CSU-Fraktionssprecher Robert Wild die Gebührenanpassungen für Entwässerungseinrichtung und der Wasserversorgungseinrichtung. Aufgrund einer Gesetzesänderung muss die Gemeinde für diese kostendeckenden Einrichtungen eine neue Satzung erstellen. Die aktuellen Gebührensätze waren vor zehn Jahren festgelegt worden.
Das sind die neuen Gebührensätze ab 1. Januar 2025
Der Benutzergebührensatz für Abwasser erhöht sich zum 1. Januar von 2,32 Euro auf 2,65 Euro pro Kubikmeter. Die Beitrags- und Gebührensatzung beim Trinkwasser steigt von 1,82 Euro auf 2,09 Euro pro Kubikmeter. Die Satzungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft. "Unsere Systeme werden seit Jahren gut gewartet", so Bürgermeister Alois Fischer. Trotzdem gebe es "tarifliche und allgemeine Preissteigerungen, die zu beachten sind".
Noch in diesem Jahr sollen die Erdarbeiten für den barrierefreien Zugang zur Kirche St. Nikolaus in Rupprechtshausen beginnen. Der neue Weg mit seiner sechsprozentigen Steigung wird 280 Quadratmeter umfassen. Ab Februar soll es mit Betonabbrucharbeiten, Schotterunterbau, der Anlage der Stützwand und dem Einbau eines Fundaments für eine Urnenstele weitergehen.
Die gesamte Baumaßnahme soll 68.600 Euro kosten. Bürgermeister Fischer bittet Freiwillige um Mithilfe beim Ausbau der vorhandenen Pflastersteine und beim Verlegen des neuen Pflasters. Diese "machbare Eigenleistung" sei eingeplant. Die Baumaßnahme soll Ende April abgeschlossen sein. Ratsmitglied Tobias Wild verwies darauf, dass im Zuge der Errichtung des barrierefreien Eingangs auch die Kirchentreppe saniert werden sollte.
Unter dem Punkt Verschiedenes wurde unter anderem gesprochen über die abgeschlossene Dachsanierung bei der Mehrzweckhalle für 125.000 Euro.