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WÜRZBURG: Wer darf in das Schwimmbad?

WÜRZBURG

Wer darf in das Schwimmbad?

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    Vielleicht bekommt er Gesellschaft: Noch trainieren Auszubildende der Polizei weitgehend alleine in ihrer Schwimmhalle in der Würzburger Zellerau.
    Vielleicht bekommt er Gesellschaft: Noch trainieren Auszubildende der Polizei weitgehend alleine in ihrer Schwimmhalle in der Würzburger Zellerau. Foto: Foto: Theresa Müller

    20 junge Männer und Frauen haben sich um das Becken der Schwimmhalle der Bereitschaftspolizei versammelt. Sie beobachten einen Kollegen, der gerade eine Übungspuppe aus dem Wasser rettet. Er schwimmt die 25 Meter lange Bahn auf dem Rücken entlang, seine Arme umfassen den Rumpf der 80 Kilo schweren Puppe. Vom Beckenrand gibt der Übungsleiter Anweisungen. Die angehenden Polizisten trainieren gerade für ihre Prüfung zum Rettungsschwimmer – die ist Pflicht während der Ausbildung.

    „Manche der jungen Leute haben ein Seepferdchen und können sich selbst über Wasser halten. Wir bilden sie hier aber zu Rettungsschwimmern aus“, erklärt Uwe Hückmann, Pressesprecher der Bereitschaftspolizei. Dazu belegen die Auszubildenden regelmäßig die Schwimmhalle, die Kernpunkt der Gesetzesänderung ist, die die DJK Rimpar angestoßen hat (wir berichteten). Inhalt der Änderung: Die Bayerischen Vereine sollen künftig die Anlagen der Bereitschaftspolizei kostenlos nutzen dürfen.

    „Ich sehe das entspannt“, sagt Werner Freidhof, Leiter der dritten Abteilung der Bereitschaftspolizei, „das betrifft den Staatshaushalt. Mir ist es egal, ob oder wie viel die Vereine zahlen müssen, um bei uns trainieren zu können“. Er weist allerdings auf ein Problem des Vorschlags vom Staatsministerium des Inneren hin: Die Schwimmhalle der Polizei ist ausgelastet.

    Im Laufe der Woche trainieren die Berufsfeuerwehr Würzburg, die Wasserwacht, der Kindergarten Heilig Kreuz, die Tauchsportgruppe Würzburg und die Auszubilden der Polizei im Becken. Auch die Sporthalle in der Sedanstraße ist praktisch durchgehend reserviert. „Dazwischen müssen alle Polizisten des Standorts im Monat mindestens vier Stunden Sport treiben“, erklärt Werner Freidhof. Die etwa 150 Einsatzkräfte füllen die Lücken im Belegungsplan also problemlos. Dazu haben alle anderen Beschäftigen der Bereitschaftspolizei, wie beispielsweise Putzkräfte, Elektriker oder Mechaniker, ein Recht darauf, die Sportanlagen der Polizei in ihrer Freizeit zu benutzen. Das Gleiche gilt für die 2800 Beschäftigten der Polizei Unterfranken.

    Herausforderung

    „Natürlich freut es mich, wenn möglichst viele Kinder ordentlich schwimmen lernen können“, erklärt Freidhof, „aber die Schwimmhalle muss für die Auszubildenden der Polizei zur Verfügung stehen. Das muss weiterhin gewährleistet sein.“

    Technisch wäre die Gesetzesänderung zwar eine Herausforderung, jedoch nicht unmöglich. „Wir wollen in Zukunft ein EDV-gestütztes Einlasssystem anschaffen“, erklärt Pressesprecher Uwe Hückmann. Das ist keine Reaktion auf die geplante Gesetzesänderung im Mai, sondern wäre sowieso notwendig, um Ein- und Ausgangskontrollen für Beschäftigte zu erleichtern. Würde sich aber beispielsweise ein Verein mit 50 Kindern zum regelmäßigen Training anmelden, bekäme jedes der Kinder einen Ausweis mit Bild und Daten über den Teilnehmer, mit dem es die Pforte passieren könnte. „Trotzdem müssen wir für jede Gruppe einen Polizisten abstellen, der sie in die Schwimmhalle und von dort wieder zur Pforte führt“, sagt Hückmann.

    Ein Frage, auf die auch die Beamten keine Antwort wissen, ist, was passiert, wenn zu viele Vereine ihr Interessen am kostenlosen Training auf dem Gelände der Polizei bekunden. „Vielleicht wird dann das Trainieren ja in allen staatlichen Sporteinrichtungen kostenlos“, stellt Werner Freidhof in den Raum, während er seine Schultern zu den Ohren zieht. Auf Anfrage kann „Immobilien Freistaat Bayern“, die Behörde, die sich um die staatlichen Einrichtungen kümmert, keine Aussage über ein solches Vorhaben treffen. Auch die Universität Würzburg, zu der ein Schwimmbad, einen Sportplatz und ein Bootshaus gehören, können dazu keine Antwort liefern. „Ich glaube, während des Semesters würde kaum ein Verein einen Platz im Belegungsplan für unsere Einrichtungen bekommen“, erklärt Manfred Vollrath, Mitarbeiter der Universität im Bereich „Bauplanung und Raumverwaltung“.

    Die Gesetzesänderung, die das Staatsministerium des Inneren nach den Hinweisen der DJK Rimpar auf den Weg gebracht hat, könnte also im Nichts verpuffen. Im Zweifelsfall sind die Sportstätten der Bereitschaftspolizei so ausgelastet, dass kein Verein einen Vorteil aus dem geänderten Gesetz ziehen kann.

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