Das Wahlrecht bei der Landtagswahl in Bayern unterscheidet sich vom Wahlrecht bei der Bundestagswahl: So kreuzen Wählerinnen und Wähler bei der Zweitstimme nicht die Liste einer Partei an, sondern eine Person, die allerdings auf einer Parteiliste vermerkt ist. Diese Parteilisten für die Zweitstimme unterscheiden sich von Stimmkreis zu Stimmkreis, sie sehen in Würzburg anders aus als in den Haßbergen oder in Kitzingen. Der Grund dafür: die jeweiligen Direktkandidaten der Parteien dürfen nicht auf beiden Stimmzetteln erscheinen.
Kitzingen/Würzburg