Die Maske prägt das öffentliche Leben in der Corona-Pandemie. Doch während in fast allen Bundesländern eine medizinische Maske genügt, gilt in Bayern die FFP2-Maskenpflicht. Zum Beispiel beim Einkaufen, in Bus und Bahn oder in der Gastronomie müssen Kunden diese speziellen Masken tragen. Vom Freistaat abgesehen, setzt nur Berlin auf die speziellen Mund-Nasen-Bedeckungen. In der Hauptstadt muss die FFP2-Maske jedoch nur im öffentlichen Nahverkehr und bei körpernahen Dienstleistungen getragen werden.
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