Mindestens bis Ende Januar müssen Friseure, Restaurants, Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie zahlreiche Geschäfte weiterhin geschlossen bleiben. Viele Betriebe fürchten deshalb um ihre Existenz. Diese Angst nutzt die Aktion "#WirMachenAuf". Im Netz haben einige Händler selbst, aber auch Chatgruppen der Querdenken-Bewegung dazu aufgerufen, trotz der Verlängerung des Lockdowns ab 11. Januar ihre Geschäfte einfach trotzdem zu öffnen und damit gegen die bayerische Infektionsschutzverordnung zu verstoßen. Welche rechtlichen Folgen hätte das für die Betriebe? Und machen überhaupt Gastronomen und Geschäftsleute aus Unterfranken mit bei "#WirMachenAuf"?
Würzburg