Die Öffnungszeiten von Biergärten und Restaurants in Bayern unterliegen keinen Vorgaben der Staatsregierung zur Eindämmung der Corona-Krise mehr. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof kippte am Freitag in einer Eilentscheidung die sogenannte Corona-Sperrstunde. Geklagt im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens hatte Stefan Morhard, der Inhaber des Gasthofs Bären in Randersacker (Lkr. Würzburg).
Randersacker