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Randersacker: Wirt aus Randersacker erfolgreich: Keine Corona-Sperrstunde mehr

Randersacker

Wirt aus Randersacker erfolgreich: Keine Corona-Sperrstunde mehr

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    Biergärten und Restaurants in Bayern dürfen ab sofort wieder so lange offen haben wie vor der Corona-Krise. Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nach der Klage eines Wirtes aus Randersacker.
    Biergärten und Restaurants in Bayern dürfen ab sofort wieder so lange offen haben wie vor der Corona-Krise. Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nach der Klage eines Wirtes aus Randersacker. Foto: Frank Leonhardt, dpa

    Die Öffnungszeiten von Biergärten und Restaurants in Bayern unterliegen keinen Vorgaben der Staatsregierung zur Eindämmung der Corona-Krise mehr. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof kippte am Freitag in einer Eilentscheidung die sogenannte Corona-Sperrstunde. Geklagt im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens hatte Stefan Morhard, der Inhaber des Gasthofs Bären in Randersacker (Lkr. Würzburg). 

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