Der Gemeinderat hat einer Abweichung von der Stellplatzsatzung der Gemeinde zugestimmt, damit der Hof vor der Kulturscheune im Wöllrieder Hof als Freischankfläche genutzt werden kann. Damit sind keine zusätzlichen Parkplätze mehr nötig.
Der Antragsteller hatte nochmals herausgestellt, dass er den etwa 500 Quadratmeter großen Hof als zusätzliche Außenfläche für Veranstaltungen in der Kulturscheune nutzen möchte, nicht jedoch für Parallelveranstaltungen.
Dies war bereits die Voraussetzung für die Zustimmung des Gemeinderats im November 2018. Nach der Bayerischen Bauordnung sind lediglich 40 Quadratmeter Freischankfläche zulässig. Diese reiche, so der Antragsteller, jedoch für die Anzahl der Gäste bei größeren Veranstaltungen wie etwa Hochzeiten nicht aus. Die Umnutzung der früheren Scheune als Gaststätte und Versammlungsraum hatte das Landratsamt 2016 genehmigt.