Mit den Riester-Verträgen verbinden die meisten Menschen Rentenverträge. Daneben gibt es aber auch die Möglichkeit, die staatliche Förderung zum Kauf oder zur Sanierung einer Immobilie einzusetzen. Bekannt ist diese Form als Wohn-Riester. Dabei gibt es jedoch einiges zu beachten: "Beim Wohn-Riester gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung", sagt Judit Maertsch, unabhängige Finanzberaterin beim Verbraucherservice Bayern in Würzburg. "Wenn man nicht genau rechnet, kann Wohn-Riester zur Schuldenfalle werden." Eine steuerliche Beratung sei daher beim Wohn-Riester unbedingt zu empfehlen.
Würzburg