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WÜRZBURG: Würde Bayern tatsächlich schrumpfen?

WÜRZBURG

Würde Bayern tatsächlich schrumpfen?

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    Der Würzburger Rechtsanwalt Johannes Bohl hält Vorträge zum Thema Flächenverbrauch und berät Kommunen in der Bauleitplanung. Der 53-Jährige ist verheiratet.
    Der Würzburger Rechtsanwalt Johannes Bohl hält Vorträge zum Thema Flächenverbrauch und berät Kommunen in der Bauleitplanung. Der 53-Jährige ist verheiratet. Foto: Foto: Ralph Wüst

    Vertreter aus CSU und Bayerischem Gemeindetag machen gegen das Volksbegehren mobil, mit dem die Grünen den Flächenfraß in Bayern eindämmen wollen. Eine strikte Obergrenze des Flächenverbrauchs von fünf Hektar pro Tag sei „absurd“ und „abgehoben von jeder Realität“, finden sie. Dem widerspricht Johannes Bohl aus Würzburg, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Lehrbeauftragter an der FH Würzburg-Schweinfurt. Der 53-Jährige hält Vorträge zum Thema „Flächenverbrauch“ – unter anderem an der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege– und berät bayerische und hessische Kommunen in der Bauleitplanung.

    Frage: Warum ist der Flächenverbrauch in Bayern so wichtig?

    Wieviel Fläche in Bayern verbraucht wird, ist für das Gemeinwohl in ganz Deutschland wichtig. Denn dahinter stehen die Verlagerung wirtschaftlicher Prosperität, Landflucht, die Zerstörung von Natur- und Erholungsraum und die Kosten für Infrastruktur und Erschließung neuer Wohn- und Gewerbegebiete.

    Die CSU argumentiert, eine Obergrenze des Flächenverbrauchs führe dazu, dass Bayern schrumpft. Ist das richtig?

    Bohl: Nein, denn laut Artikel 72 des Grundgesetzes ist es Auftrag unserer Verfassung, in ganz Deutschland einheitliche Lebensverhältnisse zu schaffen. Die starke wirtschaftliche Entwicklung von Bayern, Baden-Württemberg und Hessen steht aber der eher schwachen Entwicklung von Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern entgegen. Die Südländer müssten daher ihre wirtschaftliche Entwicklung bremsen anstatt den immer stärker werdenden Sogeffekt noch zu befeuern.

    Was hat der Sogeffekt mit dem Flächenverbrauch zu tun?

    Bohl: Das wirtschaftliche Wachstum und der Bevölkerungszuzug in Bayern werden durch die Bereitstellung von Fläche noch unterstützt. Das macht Bayern zusätzlich zu Lasten des Nordens attraktiv.

    Gibt es auch innerhalb Bayerns so ein Gefälle?

    Bohl: Auch innerhalb Bayerns besteht ein Gefälle zwischen Oberfranken und der Oberpfalz auf der einen und Oberbayern auf der anderen Seite. Deshalb wurde bereits 2013 per Volksentscheid Artikel 3 der Bayerischen Verfassung ergänzt, mit dem man gleiche Lebensverhältnisse in ganz Bayern schaffen wollte.

    Die Bundesregierung will bis 2030 den täglichen Neuverbrauch von Fläche für Verkehr und Siedlung auf 30 Hektar in Deutschland herunterfahren. Ist das nicht genug?

    Bohl: Während im Bundesdurchschnitt der Flächenverbrauch tatsächlich sinkt, bleibt der Verbrauch in Bayern, dem flächenmäßig größten Bundesland, seit Jahren etwa gleich. Daraus folgt, dass Bayern am Flächensparen nicht teilnimmt.

    Warum sollte man den Flächenverbrauch in Bayern ausgerechnet auf fünf Hektar begrenzen?

    Bohl: Eine Begrenzung auf täglich fünf Hektar entspricht ungefähr dem Anteil, den Bayern am Gesamtflächen-Sparziel der Bundesrepublik erbringen muss.

    Würde Bayern dann nicht doch schrumpfen?

    Bohl: Nein, denn es geht nicht um ein Schrumpfen Bayerns, sondern nur um ein Dämpfen seines zügellosen Flächenverbrauchs. Wer dies ablehnt, gefährdet die Homogenität und Solidarität in Deutschland.

    Was halten Sie von der These der CSU, Flächenreduktion könne man nur mit und nicht gegen die Kommunen erreichen?

    Bohl: Die Kommunen haben gar kein Interesse am Flächensparen. Damit macht man „den Bock zum Gärtner“.

    Derzeit ist aber genau dies der Fall, oder?

    Bohl: Ja, denn der Flächenverbrauch wird allein über die Bodenschutzklausel im Baugesetzbuch gesteuert. Sie besagt: mit Grund und Boden soll sparsam umgegangen werden. Es gehört aber zum „Handwerkszeug“ der Kommunen, die nötige Begründung für die Bebauung zu liefern. Aktuell wird der Flächenverbrauch sogar noch befeuert: durch die zeitlich befristete Sonderregelung des Paragrafen 13b, der auf Initiative der CSU im Mai 2017 ins Baugesetzbuch kam!

    Was besagt dieser Paragraf?

    Bohl: Derzeit können die Gemeinden (bis Ende 2019) neue Flächen für den Wohnungsbau mit einer Größe von bis zu cirka 4 Hektar in einem vereinfachten Verfahren und ohne Ausgleich für den Natureingriff ausweisen. Viele Kommunen nutzen diese Billigversion eines Bebauungsplans und das gleich mehrfach.

    Das heißt, kein Gericht kontrolliert, ob eine Gemeinde mit ihren Flächen tatsächlich schonend umgeht?

    Bohl: Das wäre in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof zwar denkbar, aber nur ein sehr kleiner Teil aller Bebauungspläne stößt auf Widerstand oder wird gerichtlich angegriffen.

    Wie könnte man den Flächenverbrauch reduzieren?

    Bohl: Der einzig sinnvolle Weg ist, den Gemeinden verbindliche Kontingente vorzuschreiben, in denen neue Siedlungen entstehen dürfen.

    Befürworten Sie das Volksbegehren?

    Bohl: Der Ansatz des Volksbegehrens ist richtig. Entscheidend sind aber verbindliche Kontingente für die einzelnen Kommunen in den Regionalplänen und konkrete Vorgaben im Landesentwicklungsprogramm.

    Was halten Sie von der These, eine Obergrenze für den Flächenverbrauch sei ein „verfassungswidriger Eingriff in die Planungshoheit der Gemeinden“?

    Bohl: Die Behauptung ist falsch. Die Planungshoheit der Gemeinden ist Teil der verfassungsrechtlich gewährten Selbstverwaltungsgarantie (Artikel 28 des Grundgesetzes). Das Bundesverfassungsgericht verlangt nur, dass den Gemeinden Raum für die Selbstbestimmung bleibt. Den Flächenverbrauch zu reduzieren, schränkt sicher die Planung einer Kommune ein, entzieht ihr aber nicht vollständig die Lenkung der städtebaulichen Entwicklung.

    „Knapper Grund heißt hohe Preise“: Ist das richtig?

    Bohl: Das ist vordergründig richtig. Doch tatsächlich ist der Baugrund nicht so knapp, wie behauptet wird. Der Leerstand und die Zahl unbebauter Baulücken ist hoch. Wenn man wollte, könnte man mit Hilfe des Baugesetzbuches die Sanierung und Bebauung der Leerstände erzwingen. Damit könnte man den geringeren Flächenverbrauch sogar überkompensieren.

    Welche Interessen stehen also hinter dem Flächenverbrauch?

    Bohl: Ein Interesse an einem ungezügelten Flächenverbrauch haben vor allem die Eigentümer, die ihr ansonsten wenig wertvolles Land vergoldet bekommen wollen.

    Volksbegehren „Betonflut eindämmen“: So geht es weiter Täglich wird in Bayern eine Fläche von bis zu 13 Hektar verbraucht. Deshalb will ein Bündnis aus Grünen, ÖDP, bäuerlicher Landwirtschaft, Landesbund für Vogelschutz und Bund Naturschutz mit einem Volksbegehren den Flächenverbrauch ab dem Jahr 2020 auf fünf Hektar pro Tag begrenzen. Mit 48 225 Unterschriften (25 000 hätten ausgereicht) haben die Initiatoren von „Betonflut eindämmen. Damit Bayern Heimat bleibt“ die erste Hürde des Volksbegehrens genommen. Wird der Antrag bis Mitte April zugelassen, müssen sich innerhalb von 14 Tagen im Juni oder Juli (der Zeitraum wird noch bekannt gegeben) mindestens zehn Prozent aller Wahlberechtigten in Bayern in die Listen eintragen. (akl)

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