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Würzburg: Würzburger Anwalt fordert Schadenersatz für Corona-Lockdown

Würzburg

Würzburger Anwalt fordert Schadenersatz für Corona-Lockdown

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    Die Lockdown-Regelungen im Kreis Gütersloh sind hinfällig. Diese Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen erstritt ein Anwalt aus Würzburg. Der Jurist stellt weitere Regelungen auch in Bayern in Frage.
    Die Lockdown-Regelungen im Kreis Gütersloh sind hinfällig. Diese Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen erstritt ein Anwalt aus Würzburg. Der Jurist stellt weitere Regelungen auch in Bayern in Frage. Foto: Jonas Güttler, dpa

    Der Würzburger Anwalt Alexander Lang entwickelt sich für den Staat zum Corona-Schreck. Kürzlich kippte er mit seiner Klage im Auftrag eines Gastwirts aus Randersacker (Lkr. Würzburg) die sogenannte Corona-Sperrstunde in Bayern. Jetzt folgte das Aus für den Lockdown im westfälischen Landkreis Gütersloh. Auch hier war Langs "Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung" vor dem zuständigen Oberverwaltungsgericht erfolgreich. Unterdessen will der Würzburger noch mehr erreichen: Eigenen Angaben zufolge vertritt er mehr als hundert Mandanten vom Modehändler bis zum Friseur mit Forderungen nach "Schadensersatz" für den Umsatz- und Gewinnausfall, den sie durch die verfügten Betriebsschließungen im Zuge der Corona-Verordnungen erlitten haben.

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