Das Würzburger Gerichtswesen war im Mittelalter außerordentlich vielfältig. Die Gerichtshoheit des Fürstbischofs leitete sich ab von der sogenannten durch Kaiser Barbarossa 1168 verliehenen "Güldenen Freiheit", der "dignitas iudiciaria", eben der Gerichtshoheit, die prinzipiell im gesamten Ostfranken galt. Der Bremer Erzbischof Adam, ein bedeutender Chronist des 11. Jahrhunderts, rühmte den Würzburger Bischof. Dieser habe in seinem Territorium keine gleiche oder übergeordnete Herrschaftsgewalt zu dulden. Alle Grafschaften seien seiner Botmäßigkeit unterworfen.
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