Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Würzburg
Icon Pfeil nach unten
Stadt Würzburg
Icon Pfeil nach unten

WÜRZBURG: Würzburger Student nach Terrordrohung weiter in U-Haft

WÜRZBURG

Würzburger Student nach Terrordrohung weiter in U-Haft

    • |
    • |

    Im Streit zwischen Mann und Frau fallen manchmal unbedachte Wort. Einen in Würzburg lebenden syrischen Medizinstudenten brachten hitzigen Drohungen vor acht Wochen in Untersuchungshaft – wegen Terrorverdachts. In der Zelle bleibt der 28-jährige auch weiter, sagt jetzt die für staatsgefährdende Gewalttaten zuständige Staatsanwaltschaft Bamberg – obwohl unklar ist, ob der Student seinen Worten auch Taten folgen lassen wollte.

    Der syrische Staatsbürger ist kein Flüchtling, sondern kam vor zwei Jahren nach Würzburg, nachdem er sich als ausländischer Student beworben hatte.

    Der 28 Jahre alte Syrer soll mit einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gedroht haben, mehr ist offiziell nicht zu erfahren. Inoffiziell erfuhr diese Redaktion, die als erste über den Fall berichtete: Seine Anschlags-Drohungen sollen sich gegen jüdische Einrichtungen in Deutschland gerichtet haben.

    In Untersuchungshaft kam er "wegen des Anfangsverdachts der Vorbereitung einer Gewalttat", so die Staatsanwaltschaft. Sie hatte auch bestätigt: Bei Durchsuchungen war kein Sprengstoff gefunden worden. Es fanden sich auch keine konkreten Planungen dafür, dass er seine prahlerischen Drohungen in die Tat umsetzen wollte. Ermittler müssten umfangreiche Telekommunikation auswerten, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Bamberg..

    Über Details äußert sich die Staatsanwaltschaft nicht, die auch nach acht Wochen betont, sie stehe mit ihren Ermittlungen noch am Anfang. Aber nach dem Axt-Attentat eines 17-jährigen Afghanen in Würzburg am 18. Juli und dem im Herbst vereitelten Anschlag eines 22-jährigen Syrers auf einen der Berliner Flughäfen sind Sicherheitsbehörden auch in Unterfranken extrem sensibilisiert.

    Tragisch für den Verdächtigen: Handgreiflichkeiten gegen seine deutsche Exfreundin brachten ihn vor das Amtsgericht Würzburg und in die missliche Lage. Auslöser für eine Auseinandersetzung soll die erklärte Absicht des 28-jährigen Syrers gewesen sein, zusätzlich mit einer zweiten Frau eine Beziehung einzugehen.

    Laut Anklage beim Amtsgericht Würzburg soll der Angeklagte seine bisherige deutsche Lebensgefährtin in ihrer Wohnung aufgesucht und gefragt haben, ob sie die Trennung wirklich wolle. Als sie „ja“ sagte – so die Mutter von drei Kindern – habe er sie geschlagen und getreten, sie an den Haaren gezerrt, ihr ein Messer an den Bauch gehalten und gerufen: „Ich kann Dich umbringen!“ Als sie mit Polizei drohte, habe er gesagt: „Ruf die doch!“ Vor der habe er keine Angst.

    In der Zeit danach habe der Mann sie – trotz vom Gericht verhängter Gewaltschutz-Anordnung – nicht in Ruhe gelassen. Der Medizinstudent soll seine bisherige Lebensgefährtin nach deren Anzeige massiv bedroht haben, so dass sie mehrfach im Frauenhaus Schutz suchte. Ein Polizeibeamter sagte im Zeugenstand: Die Frau sei häufig unangemeldet auf der Wache erschienen, weil sie Schutz suchte und um ihre Kinder Angst hatte. Wiederholt sei der Mann am Kindergarten oder an der Schule aufgetaucht. Er habe die Frau auch anonym oder über Dritte bei Behörden angeschwärzt.

    Ärztlich attestierte Spuren ihrer Misshandlung an Oberarmen, Oberkörper und Beinen erklärte der Angeklagte mit dem Hinweis, die Frau bekäme schnell blaue Flecken. Sie habe ihn genervt, weil sie über Trennung reden wollte und er sich auf bevorstehende Klausuren konzentrieren musste. Da habe er kurz mal hingelangt, ein Faustschlag, „höchstens zwei“, sie aber weder getreten noch an den Haaren gezogen, betonte er vor Gericht. Ein Messer sei überhaupt nicht im Spiel gewesen.

    Dies trug ihm schließlich eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten wegen Körperverletzung und Bedrohung ein. Gegen das Urteil hat der Student Berufung zum Landgericht Würzburg eingelegt. Er wurde aufgrund von „weiteren Ermittlungen“ (seiner geäußerten Drohungen) festgenommen. Ob die zugrunde liegenden „Hinweise aus der Bevölkerung“ aus dem familiären Umfeld kamen, ist bisher nicht bekannt.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden