Ein nicht vorbestrafter Jäger mit eigenem Revier ist wegen Wilderei von einer Strafkammer des Landgerichts Würzburg als Berufungsinstanz zu einer Geldstrafe von 2250 Euro (90 Tagesätze zu je 25 Euro) verurteilt worden. Im Mittelpunkt der Verhandlung standen zwei Wildschweine und, der eine als Angeklagte, der andere als Zeuge, zwei einst mit einander befreundete Jäger und Reviernachbarn.
Würzburg