Mit einem sehr unappetitlichen Thema muss sich am Montag das Verwaltungsgericht Würzburg befassen: Knapp 200.000 Euro hat die Entsorgung von 2000 Tierkadavern gekostet. Die Schweine waren verhungert und gammelten teilweise schon stark verwest in einem Stall in Osthausen beim Gelchsheim vor sich hin. Weil der Eigentümer der toten Tiere nicht zahlte, streckte das Landratsamt Würzburg die Kosten für die Entsorgung vor und bat den Landwirt dann zur Kasse. Doch dem sind die angefallenen Kosten viel zu hoch.
Kein Geld für die Entsorgung
Damit ist der Aufsehen erregende Fall um die verhungerten Tiere um eine Facette reicher. Die Schweine lagen nach Äußerung des Besitzers seit November 2017 tot im Stall. Erst fünf Monate später meldete er den Fall dem Landratsamt – sah sich aber zur Entsorgung nicht in der Lage: Er teilte am 20. April 2018 mit, dass er angesichts der zu erwartenden Kosten die geforderten Maßnahmen weder selbst beauftragen noch finanzieren könne.
Also kümmerten sich die Mitarbeiter von Landrat Eberhard Nuss darum. Denn Eile schien geboten: Ein verzögerter Beginn schien aufgrund des zunehmend wärmeren Wetters und der weiter voranschreitenden Verwesung der Schweine nicht vertretbar. Das Landratsamt holte freihändig drei Angebote von Entsorgungsfirmen ein, beauftragte schließlich eine davon.
Rechnung überteuert?
Der Landwirt hält die Rechnung für völlig überteuert und sieht sich nun in seinen Rechten verletzt: Man hätte genug Zeit für eine ordentliche Ausschreibung gehabt, die nur einen Bruchteil der Summe erfordert hätte, glaubt er. Die Tiere seien schließlich schon eine Weile tot gewesen, eine Gefahr habe nicht bestanden und von Verwesungsgeruch sei nichts zu bemerken gewesen. Da hätte man ruhig noch vier Wochen warten können.
Das Landratsamt sieht die Gefährdungslage für die Allgemeinheit anders: Schon die von der beauftragten Firma genannte Menge von 300 Kilogramm an nötigen Schädlingsbekämpfungsmitteln habe gezeigt: In den Stallungen faulten die Kadaver vor sich hin und zogen massenhaft Schädlinge an. Eine schnelle und professionelle Entsorgung sei nötig gewesen – auch, um ein Abwandern der Ratten zu verhindern. Das schien geboten, um eine Verschleppung von Krankheitserregern auf benachbarte Betriebe und Schädigung von Lagerstätten zu verhindern.
Massiver Verwesungsgeruch
Von Kadavern in verschiedenen Verwesungsstadien in einem hochgradig ekelerregenden Zustand ist die Rede. Und im Gegensatz zu dem Landwirt ging anderen der Gestank der verwesenden Tiere gehörig die Nase hinauf: Polizeibeamte berichteten von massivem Verwesungsgeruch im Außenbereich. Im Landratsamt heißt es: Aufgrund der massiven geruchlichen und ekelerregenden Emissionen sei die Begehung der Stallung nur unter Vollschutz mit Atemluftflaschen durchgeführt worden. Von den als Proben genommenen Kadavern habe sich ein hochgradiger Verwesungsgeruch ausgebreitet.
Wer letztlich für die Schweinerei zahlen muss – die Steuerzahler oder der Landwirt – darüber müssen sich nun die Juristen des Verwaltungsgerichts den Kopf zerbrechen. Und der Rechtsstreit könnte Jahre dauern.