Von der Sonne verwöhnt sind im Leinachtal die nach Westen und Süden abfallenden Hänge des Himmelberges. Entsprechend üppig und vielfältig entwickelt sich dort die Vegetation. Allerdings ist dadurch auch eine zunehmende Verbuschung zu verzeichnen. Diese betrifft sowohl Gemeinde- als auch Privatflächen. Wie ökologisch wertvoll der betreffende Bereich ist, zeigt ein Blick ins Ökoflächenkataster.
An seinem Südhang ist am Leinacher Himmelberg die einzige eingetragene Weinlage des Leinachtals dokumentiert. Bewirtschaftet werden die Rebflächen aber überwiegend von auswärtigen Winzern, insbesondere aus dem benachbarten Erlabrunn. Ökologisch besonders wertvoll hingegen ist der nach Westen hin abfallende Berghang. Um der dort zunehmenden Verbuschung Einhalt gebieten zu können, votierte der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung geschlossen für die Freistellung und Beweidung der Offenlandflächen durch den Landschaftspflegeverband.
Höchste Bewertung
Am Zugangsweg zum Dietwalderhof, Steinhaugshof und Haus Gendel im Bereich des Vierzehnheiligen-Bildstocks ist bergseitig unter anderen eine etwa 1,1 Hektar umfassende FFH-Fläche kartiert. "Damit weist die betreffende Teilfläche die höchste Bewertung aus und ist somit auch fester Bestandteil des gemeindlichen Öko-Kontos, betonte Bürgermeister Arno Mager (UBL) in der Erläuterung des Tagesordnungspunktes.
Bei FFH-Flächen handelt es sich um spezielle europäische Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz, die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen wurden. Derartige Gebiete dienen dem Schutz von Tieren (Fauna), Pflanzen (Flora) und Lebensraumtypen (Habitaten). Deren Pflege und Erhalt widmet sich unter anderem der Landschaftspflegeverband (LPV).
Keine ökologische Aufwertung
"Im Zuge der Vorbereitungen zur Freistellung von Verbuschung und nachfolgender Beweidung fragt der LPV aktuell die Zustimmung oder Widersprüche hierzu der jeweiligen Eigentümer der betreffenden Flächen ab", verdeutlichte Mager den Hintergrund. Gleichzeitig wies der Bürgermeister das Gremium darauf hin, dass durch die beabsichtigte Pflegemaßnahme keine ökologische Aufwertung der Flächen möglich sei, da diese durch die FFH-Kartierung bereits über die höchsten Bewertungskriterien verfügen.
In welcher Form die Beweidung im Anschluss an die Freistellung der Flächen erfolgt, stehe noch nicht fest, führte Mager weiter aus. Der Gemeinderat erklärte jedoch einhellig seine generelle Zustimmung zu der beabsichtigten Pflegemaßnahme.