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Würzburg: Zwei Buben gequält: Bewährung für ehemalige Pflegemutter

Würzburg

Zwei Buben gequält: Bewährung für ehemalige Pflegemutter

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    Vor dem Landgericht Würzburg fand die Berufungsverhandlung gegen eine ehemalige Pflegemutter statt.
    Vor dem Landgericht Würzburg fand die Berufungsverhandlung gegen eine ehemalige Pflegemutter statt. Foto: Daniel Karmann, dpa

    Wegen Misshandlung Schutzbefohlener war im vergangenen Jahr eine Pflegemutter vom Schöffengericht Gemünden zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden. Die gelernte Erzieherin hatte mit der Hand und einem Teppichklopfer bestraft, mit kalt Abduschen und in der Garage statt im Bett schlafen. Die Opfer waren zwei Buben im Alter zwischen acht und zehn Jahren. In der Berufungsinstanz vor dem Landgericht Würzburg wurde am Mittwoch das Strafmaß um zwei Monate reduziert, die Strafe zur Bewährung ausgesetzt.

    Für den Vorsitzenden Richter Thomas Trapp ging dabei ein vorweihnachtlicher Wunsch in Erfüllung. Er wolle nicht, sagte er bei Verhandlungsbeginn, dass durch eine umfangreiche Beweisaufnahme die vielen Pflegeeltern, die hervorragende Arbeit leisten, unverschuldet "unter Generalverdacht geraten". Für sie und ihre "Kinder" sei die Weihnachtszeit oft ohnehin emotional stark belastet. Er wolle auch nicht, dass die Opfer beim therapeutischen Aufarbeiten ihrer Erlebnisse durch die erneute Vernehmung einen Rückschlag erleiden. Daher bat Trapp um ein Prozessverhalten, das den Opferschutz ernstnehme und allen Beteiligten einen gewissen Weihnachtsfrieden möglich mache. Sein Wunsch wurde verstanden und erhört.

    "Behandlung" im Waschbecken, bei der die Opfer befürchteten zu ertrinken

    Die beiden misshandelten Buben sollen bei Bestrafungen zum Teil Todesangst gehabt haben: übernachten im Keller ohne Matratze, kalt duschen, bis ein Diebstahl "gebeichtet" wurde, oder "Behandlung" im Waschbecken, bei der die Opfer befürchteten zu ertrinken. Die Anklage erwähnte auch 100 angekündigte Ohrfeigen "am Stück", bei denen die Pflegemutter laut mitgezählt habe. Sie soll nach 50  Ohrfeigen nur deswegen abgebrochen haben,  weil das Telefon klingelte.

    Es gab keine Einlassung der Angeklagten. Da umfangreiche Gutachter-Kosten auf sie zukommen, verhängte das Gericht als Bewährungsauflage nur einen eher symbolischen Betrag: 1200 Euro sind, in Monatsraten zu je 100 Euro, an eines der Opfer zu zahlen. Dessen Angaben hatte eine Gutachterin –  "leider erst nach der Verhandlung in Gemünden zugezogen", so das Gericht – als zweifelsfrei glaubwürdig ermittelt. Beim anderen Opfer gab es Zweifel. Daher ist das Verfahren in seinem Fall vorläufig eingestellt worden.

    Die Angeklagte hat das Urteil  angenommen, der Staatsanwalt will erst noch darüber nachdenken

    Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Auf Frage nach ihrer beruflichen Zukunft versicherte die Angeklagte, sie werde niemals mehr Pflegekinder aufnehmen. Derzeit pflege sie den 99 Jahre alten künftigen Schwiegervater.

    Besondere Tragik des Geschehens: Einer der misshandelten Buben hatte durch einen Verkehrsunfall seine Eltern verloren und war deswegen von der Stadt Würzburg zu dieser Pflegemutter gebracht worden. Die war vorher lange Zeit Leiterin eines Kindergartens im Landkreis Main-Spessart und sitzt inzwischen zehn Stunden in der Woche in einem Supermarkt an der Kasse. Die Angeklagte hat das Urteil sofort angenommen, der Staatsanwalt will erst noch darüber nachdenken. Er hatte sich im Plädoyer gegen eine Bewährungsstrafe gewandt.

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