Ochsenfurt Auf Anraten des Staatsanwaltes hat ein 44-Jähriger aus dem Landkreis Kitzingen seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl zurückgezogen. Der Mann hatte eine Rechnung über 175 Euro für die Abholung eines Containers mit Dachziegel-Abfall nicht bezahlt. Der Fall kam jetzt vors Amtsgericht Ochsenfurt.
Nach mehreren Mahnungen von einem Containerdienst, auf die keinerlei Reaktion folgte, wurde ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet, dem eine Zwangsvollstreckung folgte. Den ersten Auftrag erhielt der Mann, der erst seit kurzem selbstständig handwerkliche Dienstleistungen ausführte, Anfang 2002 von einem Bekannten aus Ochsenfurt. Er habe ihm eine Dachinstandsetzung in Auftrag gegeben, dazu habe auch die Materialentsorgung gezählt, erzählte der Mann dem Amtsrichter. Die Auftragsbestätigung zeigte einen Betrag von 7500 Euro, dieser Preis sei vereinbart gewesen.
Nach Aussage des selbstständigen Handwerkers haben sich jedoch Zusatzarbeiten ergeben. Weitere Kosten von 5000 Euro seien entstanden, die der Auftraggeber bis heute nicht bezahlt habe. Dies sei auch der Grund, weshalb er die Rechnung über den einen Container nicht an den Containerdienst überwiesen habe. Der von dem 44-Jährigen beauftragte Unternehmer erklärte jedoch dem Gericht, er habe sogar mehr bezahlt als die vereinbarte Summe, obwohl von Mehrarbeit keine Rede gewesen sei. Im Gegenteil, die Arbeiten seien nicht richtig abgeschlossen worden.
Auf die Frage des Richters, warum er nach Erhalt des Geldes den Container nicht bezahlt habe, erklärte der 44-Jährige, er habe zusätzliche Auslagen gehabt. Und schließlich sei der Bekannte ihm noch die 5000 Euro für die Mehrarbeit schuldig. Der Amtsrichter bedeutete ihm daraufhin, dass er die 5000 Euro für die Mehrarbeit in einer gesonderten Verhandlung einklagen müsse.
Dubioses Gebahren
Um einen ebenfalls nicht bezahlten Container mit Bauschutt ging es in einer weiteren Verhandlung. In diesem Fall wurde das Verfahren ausgesetzt. Im August 2000 habe der 49-jährige Mann, der bei einer Firma im Landkreis Würzburg arbeitet, von einem Bauherrn aus dem Raum Kitzingen den Auftrag erhalten, bei ihm die Gartengestaltung zu übernehmen. Im Vertrag wurde festgesetzt, dass dieses Unternehmen auch die Kosten der Bauschuttentsorgung übernehme. Diesen einen Container habe er aber weder telefonisch noch schriftlich bestellt, sagte der Angeklagte vor dem Gericht aus.
Die Mitarbeiterin des Containerdienstes erklärte, sie sei nicht ganz sicher, ob der Angeklagte selbst angerufen habe. Aber als sie die Rechnung über diesen einen Container angemahnt habe, habe ihr der 49-Jährige eine Zahlung in monatlichen Raten zugesichert. Nach einigen Mahnungen und Anrufen auf das Handy des Angeklagten , sei ihr wiederum von ihm versichert worden, dass ein Scheck unterwegs sei. Im Dezember 2001 sei schließlich Anzeige erstattet worden.
Dem Antrag des Anwaltes auf Einstellung des Verfahrens, wenn der Angeklagte die Rechnung binnen einer Woche bezahle, stimmte der Staatsanwalt nicht zu. Am Ende der Verhandlung räumte der 49-Jährige schließlich ein, er habe immer geglaubt zahlen zu können, aber durch finanzielle Engpässe sei dies nicht möglich gewesen.
Die Verhandlung wurde vertagt, um die Geschäftsinhaberin und die Büroangestellte vernehmen zu können. Zu dieser zweiten Verhandlung erschien jedoch trotz Vorladung keine der beiden Frauen. Der Richter erklärte, gegen die Geschäftsinhaberin laufe bereits ein Strafbefehl, und jede Menge Vollstreckungsbescheide lägen vor. Deshalb machte der Richter den Vorschlag, das Verfahren auszusetzen, um weitere Ermittlungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Firma ins Laufen bringen zu können. Mit der Forderung des Richters, er müsse Nachweise über die wöchentlichen Zahlungen vorlegen, erklärte sich der Angeklagte einverstanden.