Wer seinen Grundsteuererklärung pünktlich zum 31. Oktober 2022 abgegeben hat, bekommt in diesen Tagen seinen Bescheid - oder hat ihn schon bekommen. Etwas verwirrend, denn es sind gleich zwei Bescheide: einer zu den Grundsteueräquivalenzbeträgen und einer über den Grundsteuermessbetrag.
Würzburg/München