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ESTENFELD: Zwei Jugendliche wegen Brandstiftung verurteilt

ESTENFELD

Zwei Jugendliche wegen Brandstiftung verurteilt

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    Eine Nacht Ende August. Am Mühlberg zwischen Estenfeld und Rottendorf brennen Stroh- und Heuballen, die Flammen schlagen meterhoch. Der Rauch zieht bis nach Würzburg. 70 Feuerwehrleute aus zehn Feuerwehren sind fast drei Tage damit beschäftigt, den Brand zu löschen. Der Schaden: 40 000 Euro. Zeugen wollen in der Nacht Jugendliche in der Nähe gesehen haben. Der Verdacht erhärtet sich. Zwei junge Würzburger standen jetzt wegen Brandstiftung vor dem Amtsgericht. Dort schoben sich der 14- und der 18-Jährige gegenseitig die Schuld zu.

    Am Ende verurteilte der Richter beide zu Dauerarrest und Sozialstunden.

    Wer genau welche Idee hatte, wer was getan hat, konnte auch in der fünfstündigen Verhandlung, nicht geklärt werden. Die beiden Angeklagten hatten unterschiedliche Varianten jener Nacht, die sie mit zwei Freunden des Jüngeren erst beim Griechen und dann Zuhause bei dem 18-Jährigen verbracht hatten.

    Ab hier gleiten die Geschichten der Angeklagten auseinander. Der 14-Jährige meint, der Ältere habe von sich Fackeln mitgenommen, weil sie zu einer Bank am Waldrand fahren wollten. Der 18-Jährige behauptet, der jüngere habe die Fackeln heimlich mitgenommen, während er in der Küche Streichhölzer suchte.

    Sicher ist nur: Die vier Jugendlichen sind über Feldwege zu dem Waldstück gefahren. Dort sind alle ausgestiegen, mit den Fackeln spazieren gegangen und schließlich zu einem Strohballen-Lager gekommen. Dort hatte der 18-Jährige – das hat er während der Verhandlung auch gestanden – eine Fackel auf das Blechdach der Hütte geworfen. Die löschte glücklicherweise der Nieselregen.

    Der 14-Jährige erklärte, er und seine Freunde wollten danach schnellstmöglich nach Hause, weshalb sie wieder zu dem 18-Jährigen ins Auto stiegen. Das schildert der 18-Jährige ganz anders: Die Jüngeren seien „sehr aufgedreht“ gewesen und wollten „was brennen sehen“, versichert er vor Gericht. In jedem Fall sind die Vier zwar zunächst weitergefahren, haben dann aber wieder angehalten. Der Jüngere meinte, der Fahrer habe einfach angehalten und sei ausgestiegen. Er selbst habe das für eine Pinkelpause genutzt. Dann sei der Ältere mit einer Fackel zu ihm gekommen und wollte, dass der Schüler sie anzündet. Mit der brennenden Fackel sei der 18-Jährige etwa 100 Meter bis zu dem Fahrsilo gelaufen und habe die Strohballen angezündet.

    Der Ältere dreht den Spieß um. Der Jüngere habe die Fackel angezündet, ihm in die Hand gedrückt und gewollt, dass er die Strohballen anzündet. Er habe sich geweigert und deshalb habe der 14-Jährige die Fackel genommen und das Feuer gelegt. Die anderen beiden Jugendlichen seien im Auto sitzen geblieben und hätten von dem Feuer erst etwas mitbekommen, als sie die Flammen lodern sahen.

    Sicher ist, dass die Vier dann weggefahren sind, ohne die Feuerwehr zu verständigen. Die Jugendlichen betonen immer wieder, dass sie einfach „nicht nachgedacht“ haben und sich gar nicht klar waren, was für Folgen ihre Aktion hat.

    Als Zeugen waren die zwei Freunde des 14-Jährigen und der geschädigte Landwirt geladen. Der 56-Jährige rechnete vor, dass in der Nacht 700 Stroh- und Heuballen im Wert von 23 000 Euro und ein Holzaufbau im Wert von 10 000 Euro abgebrannt sind. Die Überreste liegen noch heute mit Matsch vermischt auf dem Acker und müssen wahrscheinlich von einem Müllentsorger abgeholt werden. Der Verpächter des Ackers fordert von dem Landwirt 5500 Euro, dem THW muss er noch 1500 Euro zahlen. Bis jetzt hat er 23 000 Euro von der Versicherung bekommen – allerdings war er viele Wochen mit den Aufräumarbeiten beschäftigt.

    Die 16- und 17-jährigen Zeugen konnten sich nur lückenhaft an die Geschehnisse erinnern. Die Richterin war der Ansicht, dass sie 14-jährigen Angeklagten schützen wollten. Sowohl die Verteidiger als auch die Ankläger hielten die Aussagen der Jugendlichen für wenig hilfreich.

    Den beiden Angeklagten empfahl die Staatsanwältin scharf: „Gewöhnen Sie sich an, ihren Kopf einzuschalten.“ Für sie kam es letztendlich auch nicht darauf an, wer das Silo tatsächlich in Brand gesteckt hatte. Beide hätten gewusst, was passiert, wenn sie die Strohballen anzünden. Deshalb plädierte die Staatsanwältin für drei Wochen Dauerarrest und 160 Sozialstunden für den 14-Jährigen und für vier Wochen Dauerarrest, 160 Sozialstunden und eine Geldstrafe von 1600 Euro für den 18-Jährigen.

    Die Verteidiger der beiden Jugendlichen stimmten den Anträgen der Staatsanwältin zu. Der Anwalt des Älteren wies jedoch darauf hin, dass der 18-Jährige wegen des Dauerarrests seinen befristeten Job verlieren und dann kein Einkommen mehr haben würde. Deshalb solle ihm die Geldauflage erlassen werden.

    Das Gericht urteilte schließlich, dass der jüngere Täter drei Wochen „hinter Gitter“ muss, zusätzlich wird er 160 Sozialstunden ableisten. Der 18-Jährige, der ab September die Berufsoberschule besuchen will, muss vier Wochen Dauerarrest absitzen und ebenfalls 160 Sozialstunden zahlen. Die Geldauflage wurde erlassen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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