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Würzburg: Zweiter Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Würzburg

Würzburg

Zweiter Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Würzburg

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    Ein neuer Fall der Geflügelpest wurde im Landkreis Würzburg festgestellt. Teile des Main-Tauber-Kreises sind als Sperrbezirk oder als Beobachtungsgebiet deklariert. Tafeln an den Hauptzufahrtswegen weisen darauf hin.
    Ein neuer Fall der Geflügelpest wurde im Landkreis Würzburg festgestellt. Teile des Main-Tauber-Kreises sind als Sperrbezirk oder als Beobachtungsgebiet deklariert. Tafeln an den Hauptzufahrtswegen weisen darauf hin. Foto: Dr. Friedrich Vogel, Landratsamt Main-Tauber-Kreis

    Im Landkreis Würzburg wurde am Donnerstag, 4. März, in einem weiteren Kleinstbetrieb der Verdacht auf Geflügelpest amtlich bestätigt. Das teilt das Landratsamt Main-Tauber-Kreis in einer Pressemeldung mit. Der betroffene Betrieb liegt an der Tauber unweit des ersten Ausbruchsherdes. Dies macht eine Gebietsanpassung des Sperrbezirks und des Beobachtungsgebiets im Main-Tauber-Kreis notwendig, die mit Allgemeinverfügung vom Freitag, 26. Februar, durch das Landratsamt festgelegt wurden. Die Gebietsanpassungen treten am Dienstag, 9. März, in Kraft.

    Die weitere Allgemeinverfügung von Freitag, 26. Februar, zur Aufstallungspflicht (Stallpflicht) im gesamten Kreisgebiet bleibt unverändert bestehen, heißt es weiter in der Mitteilung. Wie lange diese Maßnahmen aufrechterhalten werden müssen, ist noch nicht absehbar.

    Seit Ausbruch der Geflügelpest wurde durch das Veterinäramt bereits der Großteil der Geflügelhaltungen des Sperrbezirks beprobt. Alle Proben haben sich als negativ erwiesen.

    Erhöhte Aufmerksamkeit gefragt

    Das Veterinäramt ruft weiterhin zu erhöhter Aufmerksamkeit auf. Alle Geflügelhalter im gesamten Landkreis werden aufgefordert, Geflügel in geschlossenen Ställen zu halten und die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen. Geflügelställe müssen gegen Einträge von Wildvögeln abgesichert werden und dürfen nur von den Betreuungspersonen, Tierärzten oder von amtlichem Personal betreten werden, so die Mitteilung des Landratsamtes.

    Die Anzeigepflicht für die Tierhalter nach Geflügelpest-Verordnung ist nach wie vor einzuhalten. Geflügelmärkte und Ausstellungen sind weiterhin verboten, die Schutzmaßnahmen für die Restriktionsgebiete sind weiterhin einzuhalten.

    Wenn Geflügelhalter, auch außerhalb des Sperrbezirks oder Beobachtungsbezirks, bei ihren Tieren ungewöhnlich hohe Verluste bemerken, müssen sie laut Mitteilung unverzüglich ihren Tierarzt oder das Veterinäramt informieren. Dies gilt auch, wenn die Halter neurologische Symptome (zum Beispiel Teilnahmslosigkeit, Kopfdrehen, Gleichgewichtsstörungen) oder einen starken Rückgang der Legeleistung bei Legehennen oder eine ungenügende Gewichtszunahme bei Mastgeflügel beobachten.

    Die Änderung der Allgemeinverfügung mit den angepassten Restriktionsgebieten kann auf der Internetseite www.main-tauber-kreis.de/oeffentliche-bekanntmachungen eingesehen werden. Bei weiteren Fragen steht das Veterinäramt per E-Mail an veterinaeramt@main-tauber-kreis.de oder unter Tel . (07931) 4827-6253 gerne zur Verfügung. Ausführliche Informationen gibt es im Internet unter www.main-tauber-kreis.de/veterinaeramt.

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