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Fladungen: Die Satzung für den Kostenersatz der Freiwilligen Feuerwehr Fladungen wird angepasst

Fladungen

Die Satzung für den Kostenersatz der Freiwilligen Feuerwehr Fladungen wird angepasst

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    Aus dem Jahre 2008 stammt die derzeit gültige Satzung für den Aufwendungs- und Kostenersatz bei Einsätzen für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Fladungen. Diese werden unter anderem bei Sicherheitswachen oder bei Fehlalarmen von der Stadt Fladungen berechnet.

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