Jetzt steht's fest: Die Frage, wie es mit der baulichen Zukunft der Kolitzheimer Grundschule weitergehen soll, soll sich in knapp drei Wochen entscheiden. Die für den 6. Juli terminierten Bürgerentscheide „finden wie geplant statt“, teilte Bürgermeister Horst Herbert am Dienstag mit. Das in der vergangenen Woche vom Gemeinderat angeregte klärende Gespräch zwischen dem Gemeindeoberhaupt und Vertretern der Bürgerentscheide – für einen Schulbau in Unterspiesheim oder in Kolitzheim – wird es nicht geben.
Kolitzheim
Das Ratsbegehren (Bürgerentscheid 2) auf dem Wahlzettel ist die einzige wirtschaftlich sinnvolle Möglichkeit. Die Schule in Unterspiesheim oder Kolitzheim zu bauen ist keine gute Entscheidung.
Dann entschuldige ich mich für meine Vermutung. Nichtsdestotrotz mit dem Beschluss, ein Ratsbegehren als Alternative zum Bürgerbegehren durchzuführen, tritt der Gemeinderat in eine direkte Konkurrenzsituation zu den Initiatoren des Bürgerbegehrens. In dieser besonderen Konstellation ist es rechtlich zulässig, dass sowohl die Bürgerbegehrens-Initiatoren als auch die Gemeinde bzw. Gemeinderatsmitglieder öffentlich für ihre jeweilige Position werben – solange dies sachlich und ohne Missbrauch öffentlicher Mittel geschieht. Wichtig ist dabei: Gemeinderatsmitglieder sind politisch gewählte Mandatsträger und unterliegen nicht dem Neutralitätsgebot, das etwa für Bürgermeister oder Gemeindeverwaltungen gilt. Sie dürfen sich öffentlich äußern, Stellung beziehen, werben – auch auf sozialen Medien oder mit Empfehlungen zum Stimmverhalten. Wenn also private Initiatoren für ihr Bürgerbegehren werben dürfen, gilt das in gleichem Maße auch für Gemeinderäte, die das Ratsbegehren unterstützen.
Sehr geehrte Frau Engert, Vielleicht sollte der Kontext hier klargestellt werden. Ich bemängele nicht, dass sich jemand für oder gegen einen Standort äußert. Da gebe ich Ihnen Recht, dass jeder seine Meinung vertreten darf und sollte. Was ich bemängelte ist, dass die jeweiligen Gemeinderäte sich eben nicht als Privatpersonen äußern, sondern explizit erwähnt als Gemeinderäte, also im Rahmen Ihres Mandats. Ehrlicherweise werde ich mittlerweile häufig angesprochen, warum man für etwas ist, wenn doch der Gemeinderat für etwas anderes ist. Denjenigen zu erklären, dass es sich hier um die persönliche Meinung einzelner Gemeinderäte handelt, aber nicht um das gesamte Gremium sorgt regelmäßig für Aha-Effekte. Also, kein Problem wenn man sich als GR privat äußert, aber im Sinne einer fairen Abstimmung für alle Seiten sollte man im Rahmen einer Mandatsaussage doch relative Neutralität wahren, in die eine, aber natürlich auch in die andere Richtung. Beste Grüße Sebastian Weikert
Zitat: „Was ich bemängelte, ist, dass sich die jeweiligen Gemeinderäte eben nicht als Privatpersonen äußern, sondern explizit als Gemeinderäte – also im Rahmen ihres Mandats.“ Sie beziehen sich dabei auf Beiträge bzw. Antworten auf Beiträge der letzten Tage auf Facebook. In keinem einzigen dieser Beiträge hat sich auch nur einer der Gemeinderäte explizit in seiner Funktion als Gemeinderat geäußert – alle taten dies eindeutig als Privatperson. Aber genau daran sieht man wieder, wie es die Initiatoren des Bürgerbegehrens mit der Ehrlichkeit halten.
@Andre Leixner: interessant dass Sie auf Basis Ihrer Vermutung vorwerfen, wir würden es nicht so genau mit der Ehrlichkeit nehmen. Denn Ihre Vermutung, ich beziehe mich auf die Facebook Beiträge ist schlichtweg falsch. Hier hat sich tatsächlich keiner der Gemeinderäte in seiner/ihrer Funktion geäußert. Worauf ich mich beziehe ist, dass die betreffenden Gemeinderäte: - Hunderte von Flyern in den Haushalten der Gemeinde mit vorausgefülltem Wahlschein für den Standort Herlheim verteilen. Direkt über dieser Wahlempfehlung steht „Die Gemeinderäte Katharina Graf, Ralf Schmitt, Norbert Weissenseel, …“ - eine Website mit ähnlichen Inhalten inkl. vorausgefülltem Wahlschein und betreiben, im Impressum „Verantwortlich für den Inhalt: GemeinderätInnen …“ Dieses Verhalten entspricht ganz und gar nicht dem Vorgehen als Privatperson oder? Gerne kann ich den Link bzw. eine Kopie des Flyers zukommen lassen, aber ich bin mir sicher, Sie haben das alles vorliegen. So viel zur Erlichkeit!
@Karl Weikert: zur Klarstellung: Das Bewerben von Ratsbegehren ist durchaus legitim und gängige Praxis. Erst vor kurzem fand in Landsberg/Lech u.a. ein Ratsbegehren für den Neubau des Landratsamtes statt, welches 120.000 Euro (Werbungskosten) gekostet hat (Quelle: merkur.de v. 02.04.2025). Ergo ist die Bewerbung des Ratsbegehrens in Kolitzheim auch unter namentlicher Nennung aller Gemeinderäte vollkommen rechtens und nicht mehr zu diskutieren. Hinweis z. Richtigstellung: Auf den Flyern war auf der Rückseite ein Muster-Stimmzettel abgedruckt, kein vorausgefüllter Wahlschein! Und das in ähnlicher Weise, wie ihr Muster-Exemplar, das auf Ihrer Facebook-Seite gleichfalls aktuell gepostet wird.
Dann entschuldige ich mich für meine Vermutung. Nichtsdestotrotz mit dem Beschluss, ein Ratsbegehren als Alternative zum Bürgerbegehren durchzuführen, tritt der Gemeinderat in eine direkte Konkurrenzsituation zu den Initiatoren des Bürgerbegehrens. In dieser besonderen Konstellation ist es rechtlich zulässig, dass sowohl die Bürgerbegehrens-Initiatoren als auch die Gemeinde bzw. Gemeinderatsmitglieder öffentlich für ihre jeweilige Position werben – solange dies sachlich und ohne Missbrauch öffentlicher Mittel geschieht. Wichtig ist dabei: Gemeinderatsmitglieder sind politisch gewählte Mandatsträger und unterliegen nicht dem Neutralitätsgebot, das etwa für Bürgermeister oder Gemeindeverwaltungen gilt. Sie dürfen sich öffentlich äußern, Stellung beziehen, werben – auch auf sozialen Medien oder mit Empfehlungen zum Stimmverhalten. Wenn also private Initiatoren für ihr Bürgerbegehren werben dürfen, gilt das in gleichem Maße auch für Gemeinderäte, die das Ratsbegehren unterstützen.
@Herr Leixner: kein Problem, Wie so oft ist die rechtliche Grundlage zweiseitig auslegbar, daher haben Sie Ihre Meinung und ich eben meine. Und das selbige sollte auch jeder andere nach seiner persönlichen Auffassung bewerten. Und dabei sollten wir es, denke ich, jetzt auch belassen. Schönen Sonntag noch.
„Er begründet dies vor allem damit, dass Gemeinderatsmitglieder, die eine Schule in Unterspiesheim ablehnen, ihre Standpunkte mittlerweile offensiv öffentlich vertreten würden, anstatt eine gebotene Neutralität zu wahren.“ Schon lustig - wer für Unterspiesheim ist, darf das öffentlich vertreten - wer für eine andere Lösung ist, möge bitte still sein- oder wie sehe ich das? Ein Gemeinderat ist auch Bürger/-in der Gemeinde und darf absolut legitim eine Meinung haben und diese auch vertreten!
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