Schwebheim: An der B286-Auffahrt bei Schwebheim: Begleitfahrzeug eines Schwertransports verursacht schweren Unfall
Schwebheim
An der B286-Auffahrt bei Schwebheim: Begleitfahrzeug eines Schwertransports verursacht schweren Unfall
Ein SUV kracht ins Heck eines unachtsam auf die Bundesstraße auffahrenden Transporters. Die Feuerwehr muss einen eingeklemmten Schwerverletzten befreien.
An der Auffahrt zur B286 bei Schwebheim hat sich am Montagvormittag gegen 10.30 Uhr ein Unfall ereignet. Der Fahrer des weißen Ford wurde dabei schwer verletzt.Foto: Michael Mößlein
Zu einem schweren Unfall ist es am Montag an der Auffahrt zur B286 bei Schwebheim gekommen. Unfallverursacher ist nach Polizeiangaben der 23-jährige Fahrer eines Begleitfahrzeug eines Schwertransporters.
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4 Kommentare
Roland Albert
Ob dem Redakteur der Führerschein geschenkt wurde? Ich erinnere mich, dass da extra geschult wurde, wie mit Schwertransporten umzugehen ist..,
War halt schon 1981…
Ich glaube nicht, dass dem Fahrer im Endeffekt was droht. Eher dem Auffahrer….
Vorausschauend fahren und zu jeder Zeit situationsbedingt reagieren können.
Ich würde dem sein Handy analysieren…
Unschuldig ist der nicht…
Teilschuld wird er allemal bekommen..,
Jeremy Neuner
Ich bin erschüttert darüber, dass man dem Sprinter Fahrer die Schuld zuweist. Ein Begleitfahrzeug, auch BF3 genannt hat die Aufgabe das vorausfahrende Fahrzeug abzusichern. Es gilt wie ein Verkehrszeichen und hat in Bayern neuerdings auch die Befugnisse wie die Polizei. Dass ein Schwertransport mit so einem gewaltigen Betonträger nicht so schnell beschleunigen kann, wie eine S Klasse sollte jeden Verkehrsteilnehmer bekannt sein. Wie schnell muss also der PKW angeschossen gekommen sein, um eine derartige Lage zu übersehen? Die Unfallstelle ist sehr weitläufig ausgebaut. Streng genommen hat der Sprinter dem PKW Fahrer das Leben gerettet. Sonst wäre er womöglich ungebremst in den Betonträger gerasselt. Dem Sprinter Fahrer gehört also nicht die Schuld zugewiesen, sondern ein Orden verliehen! Ich hoffe das werden auch die Richter so sehen. Ich wünsche allen Beteiligten eine schnelle Genesung und das aller beste.
Edith Kram
Danke für die Informationen. Sie sind richtig, aber offenbar fast keinem bekannt.
Interessant ist, dass viele Kraftfahrer gleich (und oft ohne Rücksicht) die Spur wechseln, wenn einer auf der Beschleunigungsspur den Blinker "links" setzt.
Was hat den 56jährigen hier gehindert?
Hat er die riesige Heckansicht des Begleitfahrzeugs und den riesigen Schwertransport übersehen?
Wir wissen es nicht und es geht uns eigentlich auch nichts an.
Wer viel mit dem Motorrad unterwegs ist oder sonst aufmerksam fährt, wird erschrocken feststellen, wie viele andere Verkehrsteilnehmer offenbar probleme haben, Entfernungen und Geschwindigkeiten einzuschätzen.
Doch der Gesetzgeber weigert sich beharrlich, die Vorschriften für Lkw- und Busfahrer auf alle Kraftfahrer zu übertragen - Gesundheits- und Sehtest ab 50!
Leider findet die Unfallursache "ÜBERSEHEN/ZU SPÄT ERKANNT" keinen Einfluss in der polizeilichen Unfallstatistik - das Ergebnis wäre wohl erschreckend.
Gerhard Fleischmann
Alfred Neumann
Das Begleitfahrzeug eines Schwertransports hat die Aufgabe, die Fahrbahn zu sperren, BEVOR das abzusichernde Fahrzeug auf den normalen Fahrstreifen wechselt. Deswegen sollte man in so einer Situation abbremsen und erstmal abwarten, wohin der Transport will und wie weit er auslädt. Normalerweise regelt das angezeigte Verkehrszeichen 275 ein bestehendes Überholverbot für den nachfolgenden Verkehr.
Sehr ärgerlich für den Begleitfahrzeug-Fahrer im aktuellen Fall, er wird haften müssen.
Gleiches gilt für Kolonnen: Das absichernde Fahrzeug "sperrt" den Fahrstreifen, bevor sich die anderen Fahrzeuge der Kolonne auf der durchgehenden Straße einreihen. Die Kolonne selbst zählt als ein Fahrzeug (geschlossener Verband)
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Ob dem Redakteur der Führerschein geschenkt wurde? Ich erinnere mich, dass da extra geschult wurde, wie mit Schwertransporten umzugehen ist.., War halt schon 1981… Ich glaube nicht, dass dem Fahrer im Endeffekt was droht. Eher dem Auffahrer…. Vorausschauend fahren und zu jeder Zeit situationsbedingt reagieren können. Ich würde dem sein Handy analysieren… Unschuldig ist der nicht… Teilschuld wird er allemal bekommen..,
Ich bin erschüttert darüber, dass man dem Sprinter Fahrer die Schuld zuweist. Ein Begleitfahrzeug, auch BF3 genannt hat die Aufgabe das vorausfahrende Fahrzeug abzusichern. Es gilt wie ein Verkehrszeichen und hat in Bayern neuerdings auch die Befugnisse wie die Polizei. Dass ein Schwertransport mit so einem gewaltigen Betonträger nicht so schnell beschleunigen kann, wie eine S Klasse sollte jeden Verkehrsteilnehmer bekannt sein. Wie schnell muss also der PKW angeschossen gekommen sein, um eine derartige Lage zu übersehen? Die Unfallstelle ist sehr weitläufig ausgebaut. Streng genommen hat der Sprinter dem PKW Fahrer das Leben gerettet. Sonst wäre er womöglich ungebremst in den Betonträger gerasselt. Dem Sprinter Fahrer gehört also nicht die Schuld zugewiesen, sondern ein Orden verliehen! Ich hoffe das werden auch die Richter so sehen. Ich wünsche allen Beteiligten eine schnelle Genesung und das aller beste.
Danke für die Informationen. Sie sind richtig, aber offenbar fast keinem bekannt. Interessant ist, dass viele Kraftfahrer gleich (und oft ohne Rücksicht) die Spur wechseln, wenn einer auf der Beschleunigungsspur den Blinker "links" setzt. Was hat den 56jährigen hier gehindert? Hat er die riesige Heckansicht des Begleitfahrzeugs und den riesigen Schwertransport übersehen? Wir wissen es nicht und es geht uns eigentlich auch nichts an. Wer viel mit dem Motorrad unterwegs ist oder sonst aufmerksam fährt, wird erschrocken feststellen, wie viele andere Verkehrsteilnehmer offenbar probleme haben, Entfernungen und Geschwindigkeiten einzuschätzen. Doch der Gesetzgeber weigert sich beharrlich, die Vorschriften für Lkw- und Busfahrer auf alle Kraftfahrer zu übertragen - Gesundheits- und Sehtest ab 50! Leider findet die Unfallursache "ÜBERSEHEN/ZU SPÄT ERKANNT" keinen Einfluss in der polizeilichen Unfallstatistik - das Ergebnis wäre wohl erschreckend. Gerhard Fleischmann
Das Begleitfahrzeug eines Schwertransports hat die Aufgabe, die Fahrbahn zu sperren, BEVOR das abzusichernde Fahrzeug auf den normalen Fahrstreifen wechselt. Deswegen sollte man in so einer Situation abbremsen und erstmal abwarten, wohin der Transport will und wie weit er auslädt. Normalerweise regelt das angezeigte Verkehrszeichen 275 ein bestehendes Überholverbot für den nachfolgenden Verkehr. Sehr ärgerlich für den Begleitfahrzeug-Fahrer im aktuellen Fall, er wird haften müssen. Gleiches gilt für Kolonnen: Das absichernde Fahrzeug "sperrt" den Fahrstreifen, bevor sich die anderen Fahrzeuge der Kolonne auf der durchgehenden Straße einreihen. Die Kolonne selbst zählt als ein Fahrzeug (geschlossener Verband)
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