Zum Austausch „Düngeverordnung und Rote Gebiete“ trafen sich Vertreter des Bayerischen Bauernverbandes und verschiedener Interessensgemeinschaften mit dem niedersächsischen Bauernpräsidenten Dr. Holger Hennies in Egenhausen. Dabei stellte man nicht nur Gemeinsamkeiten bei den Problemen mit mangelhaften, ungeeigneten Messstellen und fehlerhaften Abgrenzungen der Roten Gebiete fest, sondern tauschte sich auch über mögliche Ansätze zur Verbesserung der Situation aus. Ziel muss eine fairere und korrektere Abgrenzung der Problembereiche mit hohen Nitratbelastungen sein, mit der Maßgabe, dass Betriebe, deren Nitratausbringung nachweislich zu keinen Belastungen führt, aus den überzogenen Einschränkungen befreit werden können.
BBV-Kreisobmann Michael Reck stellte die Situation der Roten Gebiete in Unterfranken dar. Vor allem die sehr geringen Niederschläge und die damit verbunden geringe Verdünnung sorgen hier für relativ hohe Nitratgehalte an einigen Messstellen und verursachen so einen relativ großen Anteil an Roten Gebieten, obwohl die tatsächlich ausgebrachten Stickstoffmengen im bayernweiten Vergleich die niedrigsten für bayerische Bezirke sind. Der Ausbau des Messnetzes in Bayern sei sehr schleppend und teilweise fehleranfällig.
Bezirksgeschäftsführer Eugen Köhler ergänzte, dass in Unterfranken nach wie vor viele Quellen als Messstellen herangezogen werden. Dies führt vielerorts zu Verzerrungen, welche nicht die tatsächliche Düngung abbilden. Dr. Hennies bestätigte, dass es auch in Niedersachsen ähnliche Problemfelder in der Umsetzung der Düngeverordnung gibt. Nachweislich seien in Niedersachsen in den letzten 30 Jahren die Stickstoffausbringungen deutlich nach unten gegangen, teilweise aber die verminderte Düngung noch gar nicht im Grundwasserkörper angekommen. Auch gebe es zahlreiche fehlerhafte Messstellen bzw. werden gute Nitratwerte falsch ausgelegt. Mehrere Klagen gegen die Roten Gebiete sind auch hier anhängig. Man hoffe aber, gemeinsam mit anderen Bundesländern und Bauernverbänden auch auf politischem Wege im Zuge der Neuausweisung auf deutliche Verbesserungen hinsichtlich der Kriterien hinwirken zu können.
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