Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in einen neuen befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Die nachfolgenden Informationen sind einer Pressemitteilung des Landratsamtes Schweinfurt entnommen.
Für Personen, die im Jahr 1952 oder früher geboren sind, ist eine Frist bis 19. Januar 2033 vorgesehen – unabhängig davon, ob sie im Besitz eines Papier- oder Kartenführerscheins sind. Da der Umtausch alter Papierführerscheine, mit Ausnahme von Führerscheinen von Personen, die vor 1953 geboren wurden, seit dem 19.01.2025 abgeschlossen ist, sind nun die unbefristeten Kartenführerscheine an der Reihe.
Das heißt konkret: Bei den Führerscheininhabern der Geburtsjahrgänge 1953 oder später müssen nun diejenigen den Umtausch vornehmen, die noch im Besitz eines unbefristeten Kartenführerscheins sind, der in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurde (Ausstellungsdatum ablesbar unter Ziffer 4a).
Wo und wie erfolgt die Beantragung?
Der Antrag auf Umtausch des Führerscheines ist bei der Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnortes vor Ablauf der Frist zu stellen. Für Bürgerinnen und Bürger, die im Landkreis Schweinfurt ihren Hauptwohnsitz haben, ist diese im Landratsamt Schweinfurt angesiedelt. Eine Antragstellung wird circa sechs Monate vor Ablauf der Frist empfohlen.
Beim Landratsamt Schweinfurt besteht die Möglichkeit, den Antrag digital zu stellen, postalisch zu übersenden, diesen in den Briefkasten des Landratsamtes Schweinfurt einzuwerfen oder zu den üblichen Öffnungszeiten des Landratsamtes Schweinfurt am Bürgerservice persönlich abzugeben. Das neue Dokument wird dann direkt zum Antragsteller nach Hause geschickt, sodass keine persönliche Vorsprache im Landratsamt mehr nötig ist.
Für die Zeit, bis das neue Führerscheindokument eintrifft, erhalten die Antragsteller nach Eingang des alten Führerscheines eine Ausnahmegenehmigung, mit der sie innerhalb Deutschlands weiterfahren können.
Weitere Informationen, die benötigten Antragsformulare und eine Möglichkeit zur Terminreservierung werden auf der Website der Fahrerlaubnisbehörde unter www.landkreis-schweinfurt.de/Pflichtumtausch zur Verfügung gestellt. (is)
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