Schwebheims Bürgermeister Volker Karb (CSU) „sind keine Dienstpflichtverletzungen vorwerfbar“. Das ist das Ergebnis einer mehrere Monate andauernden Prüfung der Vorwürfe gegen den Rathauschef durch das Landratsamt Schweinfurt. Es hat damit mehrfach gestellte Fragen dieser Redaktion zur „Mobbing-Affäre“ im Schwebheimer Rathaus beantwortet. Als Disziplinarbehörde ist das Landratsamt für mögliche Dienstvergehen von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern zuständig.
Schwebheim
Es ist schade dass die Mainpost einen eingegangenen Leserbrief eines Langjährigen Bürgermeister a.D. zu dem Thema nicht veröffentlicht. Der Artikel von Josef Schäfer berichtet dass dem Bürgermeister Karb von der Rechtsaufsicht im LRA Schweinfurt keine Vergehen nachgewiesen werden konnten. Dass eine Behörde daneben von ihren eigenen Wahrnehmungen über individuelle, starke Betroffenheit berichtet ist bemerkenswert und verwundert, weil einseitig bewertet und in keiner Weise Aufgabe der Dienstaufsicht. Wenn also eine Rechtsaufsichtsbehörde neben der juristischen Beurteilung des Falles, subjektive Wahrnehmungen der Parteien veröffentlicht, dann gebietet es der Grundsatz der Neutralität, dass dies gleichermaßen für alle Beteiligten gilt. Dies lässt die Einlassung der Disziplinarbehörde im Landratsamt Schweinfurt abseits juristischer Ergebnisse tatsächlich vermissen. Ich bin sehr verwundert, wie man mit Persönlichkeiten umgeht.
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