Wo dürfen Wahlplakate aufgehängt werden, wie groß dürfen sie sein, wie viele sind erlaubt und was passiert bei Verstößen? Eine Plakatierungsverordnung, die der Markt Werneck 2009 erlassen hatte, blieb bezüglich solcher Regelungen offenbar zu vage. Um wildes Plakatieren einzudämmen, kam aus dem Gemeinderat deshalb die Anregung, die Wahlplakatierung künftig auf zentrale Plätze zu konzentrieren.
Werneck
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