Der Hebesatz für die Grundsteuerarten A und B bleibt in Werneck unverändert bei 330 Prozent. Das entschied der Gemeinderat nach einer sachlich geführten Diskussion mit 12 zu 9 Stimmen. Zuvor hatte die Verwaltung den Ratsmitgliedern Rechenmodelle zur Verfügung gestellt.
Werneck
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