Wegen Nichteinhaltung des aufgestellten Regelkatalogs für Freiflächen-PV Anlagen hatte der Gemeinderat im Juni die beantragte Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Errichtung einer 33 Hektar großen Agri-PV-Anlage auf Ackerflächen in den Gemarkungen Zeuzleben und Werneck einstimmig abgelehnt. Voraussetzungen für eine Privilegierung der Anlage, wie etwa die Lage an einer Autobahn, erfüllte der geplante Standort nicht.
Werneck
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