Noch Anfang 2024 und schon einige Zeit davor soll ein heute 40-Jähriger „sexuelle Dienstleistungen als sog. Transvestit“ auf „einschlägigen Online-Plattformen“ angeboten haben. Ende Januar letzten Jahres hat er laut Staatsanwaltschaft Schweinfurt dann aber begonnen, einen Mann zu erpressen, mit dem er über eines dieser Foren Kontakt aufgenommen und gegenseitig Nacktbilder und -videos getauscht habe. Diese sehr intimen Bilddateien, die auch sexuelle Handlungen zeigen, drohte er zu veröffentlichen, wenn ihm sein Chat- und Tauschpartner nicht das geforderte Geld geben würde.
Schweinfurt
Ein übliches Vorgehen: Berufungsrücknahmen werden mit klaren "Hinweisen" praktisch erzwungen, dass auch höhere Strafen möglich/wahrscheinlich seien. Wer "nur" eine Geldstrafe erhielt, dem wird eine "Haftstrafe" in den Raum gestellt......dies hat den Vorteil, dass das Gericht sich weder weiter mit der Sache befassen muss noch ein Urteil schreiben. Es bleibt wie es ist, infrage stehende Unklarheiten bleiben ungeklärt.
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