4102 Sperrzeiten hat die Agentur für Arbeit Schweinfurt im vergangenen Jahr im Rechtskreis der Arbeitslosenversicherung ausgesprochen. Laut Medienmitteilung resultierten 1631 Sperrzeiten (39,76 Prozent) aus verspäteten Arbeitssuchend-Meldungen. Dadurch verloren die Betroffenen einen Teil ihres Arbeitslosengeldanspruchs. Im Vergleich zum Jahr 2023 waren es bereits 169 Sperrzeiten mehr.
Endet ein Arbeits- oder außerbetriebliches Ausbildungsverhältnis, sei eine schnelle Arbeitsuchend-Meldung wichtig, informiert die Agentur für Arbeit. Um Sperrzeiten zu vermeiden, müsse die Meldung spätestens drei Monate vor dem Beschäftigungsende oder bei einer kurzfristigen Kündigung innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden der Arbeitsagentur vorliegen. Die Meldung kann online, telefonisch oder persönlich erfolgen.
Bei einer fehlenden oder verspäteten Arbeitsuchend-Meldung verhängt die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von einer Woche. Während der Dauer der Sperrzeit ruht der Anspruch auf finanzielle Leistungen. (is)
Hinweis: Alle Informationen zum Thema gibt es unter www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden/
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