Die Bundesagentur für Arbeit (BA) modernisiert ihr Finanz- und Logistik-System. Am 6. Oktober kommt es daher bei leistungsrechtlichen Auskünften zu Einschränkungen, teilt die Agentur für Arbeit mit. Auskünfte für die Bereiche der Arbeitslosen- und Grundsicherung, der Familienkassen und zu Zahlungen an Maßnahmeträger seien an diesem Tag nur bedingt möglich sind. Dies betrifft Auskünfte zum aktuellen Stand einer Auszahlung und Auskünfte zu Überweisungen von Forderungen bzw. Rechnungen.
Nicht betroffen sind laut Presseinformation die regelmäßigen Zahlungen wie Arbeitslosengeld, Bürgergeld oder Kindergeld. Diese würden weiterhin fristgerecht ausgezahlt. Auch die Bargeldversorgung in dringenden Fällen sei sichergestellt.
Aufgrund der Umstellung und des Quartalswechsels könne es auch bei Nachfragen zu längeren Wartezeiten kommen, heißt es. Kundinnen und Kunden können ihr Anliegen alternativ über die eServices, die BA-mobil-App, die Jobcenter-App oder Jobcenter.Digital übermitteln. Auch der Inkasso-Service ist am 6. Oktober telefonisch nicht erreichbar. (is)
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