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Schweinfurt: „Paradebeispiel“ für heimtückischen Mordversuch: 50-Jähriger zu Haftstrafe von zwölfeinhalb Jahren verurteilt

Schweinfurt

„Paradebeispiel“ für heimtückischen Mordversuch: 50-Jähriger zu Haftstrafe von zwölfeinhalb Jahren verurteilt

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    Weil er seine Ex-Frau im Juli 2024 mit einem Schlosserhammer angegriffen hat, ist ein 50-Jähriger zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.
    Weil er seine Ex-Frau im Juli 2024 mit einem Schlosserhammer angegriffen hat, ist ein 50-Jähriger zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Foto: René Ruprecht (Archivfoto)

    „Sie werden es nicht glauben“, sagt die Vorsitzende Richterin Claudia Guba in Richtung des 50-Jährigen, der gerade mit gesenktem Blick sein Urteil entgegengenommen hat. „Es ist relativ gnädig für Sie ausgefallen.“ Die Kammer sei in ihren Beratungen nahe daran gewesen, dem Antrag der Staatsanwaltschaft zu folgen und ihn zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu verurteilen, habe sich dann aber doch dagegen entschieden. Eine absolute „Grenzentscheidung“, eine „Spitze auf Knopf“-Situation, nennt es die Vorsitzende.

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