Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) hat am vergangenen Montag eine risikoorientierte bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Baubranche durchgeführt, wie es in einer Pressemitteilung des Amtes heißt.
Auch 85 Beamtinnen und Beamte des Hauptzollamts Schweinfurt waren hierbei im Einsatz. Insgesamt wurden 165 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf zahlreichen Bauvorhaben in ganz Unter- und großen Teilen Oberfrankens zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Überprüft wurde insbesondere, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob von diesen möglicherweise zu Unrecht Sozialleistungen bezogen werden und ob die jeweils geltenden (gesetzlichen und tariflichen) Mindestlöhne eingehalten werden, heißt es in der Mitteilung des Zolls. Bei ausländischen Arbeitnehmern wurde zudem überprüft, ob diese eine für die Beschäftigungsaufnahme erforderliche Arbeitsgenehmigung bzw. einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen.
Zoll-Beamte stellen mehrere Verstöße fest
Dabei, informierte der Zoll, wurden von den Einsatzkräften des Zolls zahlreiche Verstöße festgestellt. 13 ausländische Arbeitnehmer konnten für ihren Aufenthalt in Deutschland keinen erforderlichen Aufenthaltstitel vorweisen. Gegen sie wurden entsprechende Strafverfahren aufgrund des Verdachts des illegalen Aufenthaltes eingeleitet. In 23 Fällen liegen dem Zoll Hinweise auf eine nicht ordnungsgemäße Entrichtung der zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge vor. In elf Fällen seien laut Zoll bei der Entlohnung von Arbeitnehmern die jeweils geltenden Mindestlöhne unterschritten worden und es wurde ein Arbeitnehmer angetroffen, gegen den ein offener Haftbefehl vorlag. Dieser sei an die örtliche Polizei übergeben worden.
Weitere Feststellungen des Zolls seien laut Pressemitteilung, dass vier Personen als vermeintlich „Selbstständige“ angetroffen worden seien. Diese stehen nach ersten Ermittlungen tatsächlich jedoch in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis und sind Arbeitnehmern gleichzusetzen, so der Zoll. Bei zwei Arbeitnehmern bestehe der Verdacht des unrechtmäßigen Sozialleistungsbezugs. Weitere Beanstandungen seien im Hinblick auf bestehende Sofortmelde- und Aufzeichnungspflichten festgestellt worden.
Die festgestellten Unregelmäßigkeiten, schreibt der Zoll, seien nun Gegenstand der weiteren Ermittlungen und bedürfen weitergehender Überprüfungen. Hierzu stehe der Zoll im engen Austausch mit der Deutschen Rentenversicherung und den Ausländerbehörden.
Laut Zoll führt die FKS regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. „Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei“, heißt es. Aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung und der umfangreichen gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen legt der Zoll bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit einen besonderen Fokus auf die Baubranche. (oli)
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