Im Fall des wegen Betrugs verurteilten ehemaligen Schweinfurter Sparkassen-Anlageberaters ist ein weiteres Urteil gefallen. Das Amtsgericht Schweinfurt hat einen Komplizen des ehemaligen Beraters wegen Geldwäsche in 54 Fällen schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil fiel per Strafbefehl.
Schweinfurt
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