Für die Staatsanwaltschaft steht auch nach vier Prozesstagen fest: Das, was sich in den frühen Morgenstunden des 30. April 2024 in einem Keller in der Lange Zehntstraße in Schweinfurt zugetragen hat, war Mord. Der 40-jährige Angeklagte habe den 45-Jährigen heimtückisch getötet, weil dieser ihn als „Pussy“ beleidigt habe, sagt Staatsanwalt Sebastian Jäpel in seinem Plädoyer. „Ich gehe davon aus, dass kein Tötungsverlangen geäußert wurde.“
Schweinfurt
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